In Club und Shisha-Disko in der Altstadt wurden Besucher trotz hoher Ansteckungsgefahr nicht überprüft
480 Einsätze, davon 243 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt (OSD) von Freitag, 26., bis Sonntag, 28. November. 18 Mal waren die Verstöße so gravierend, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden mussten. Bußgelder erwarten demnach sowohl einen Altstadt-Club-Betreiber als auch den Verantwortlichen einer Shisha-Bar mit discoähnlichem Betrieb in der Altstadt, weil Besucher an den Zugängen nicht auf die 2G-plus-Regel hin kontrolliert wurde.
Hier die Einsatzübersicht:
Freitag, 26. November
In einem Café in Unterbilk stellten die Einsatzkräfte am Vormittag fest, dass ein Mitarbeiter weder geimpft, genesen oder getestet war. Diesem wurde der weitere Einsatz bis zur Vorlage eines negativen Coronaschnelltests untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Sieben Friseurbetriebe wurden durch die OSD-Mitarbeiter überprüft. In einem gab es einen Verstoß gegen die Maskentragepflicht. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. In den übrigen Betrieben konnten keine Verstöße bezüglich der Vorlage des Impfnachweises, eines Genesungsnachweises oder eines Testnachweises festgestellt werden.
In einem Gastronomiebetrieb in Oberbilk wurde am Mittag bei der Kontrolle eines Kunden festgestellt, dass er nicht die erforderliche Maske trug. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
In einer Spielhalle in der Altstadt trafen die OSD-Mitarbeiter gegen Mitternacht bei einer stichprobenartigen Kontrolle eine Angestellte ohne Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesungsnachweises oder eines Testnachweises an. Da kein anderer Bediensteter in der Spielhalle angetroffen wurde und auch kein ein Schnelltest möglich war, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Spielhalle für den Rest der Nacht geschlossen.
Samstag, 27. November
In einer Shisha-Bar in der Altstadt mussten die Einsatzkräfte am frühen Samstagmorgen, 0.46 Uhr feststellen, dass diese als diskothekenähnlicher Betrieb mit Tanz geführt wurde. Da keine 2G-plus-Kontrollen der Besucher am Eingang vorgenommen wurden, wurde das Tanzen untersagt und ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.
In einem Gastronomiebetrieb in Oberkassel wurden am Abend mehrere Verstöße von Mitarbeitenden und sogar des Inhabers festgestellt, die jeweils keine Maske trugen. Ein Mitarbeiter konnte den OSD-Einsatzkräften zudem keinen Impfnachweis, Genesungsnachweis oder Testnachweis vorlegen. Ihm wurde die weitere Tätigkeit innerhalb des Betriebes untersagt und gegen ihn und die Angetroffenen ohne Maske Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In einem Restaurant in Oberbilk wurde am Abend bei einer Auflagenkontrolle erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Drei Gäste konnten den OSD-Mitarbeitern keine Nachweise erbringen, dass sie die 3G-Regeln erfüllen. Darüber hinaus wurde eine Küchenkraft ohne entsprechende Arbeitserlaubnis angetroffen. Es wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Wegen der Lautstärke in einer Shisha-Bar in Oberbilk ging beim OSD am späteren Samstagabend eine Lärmbeschwerde ein. Berechtigt, wie sich bei der anschließenden Kontrolle der Einsatzkräfte herausstellte. Bei der Kontrolle des Betriebs wurden darüber hinaus zwei Verstöße gegen die Tragepflicht einer Maske festgestellt. Außerdem gab es keine Einlasskontrollen zur Einhaltung der 2G-Regelungen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Sonntag, 28. November
In einem Club in der Altstadt wurden am frühen Sonntagmorgen um 0.30 Uhr keine Einlasskontrollen nach 2G-plus-Regelung vorgenommen. Die Einsatzkräfte des OSD leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
24 Weihnachtsmarktstände in der Altstadt wurden auf die Einhaltung der 2G-Regelungen hin kontrolliert. In drei Fällen stellte der OSD fest, dass die Kunden nicht kontrolliert wurden.
Zwölf Mitarbeitende der Stände verfügten nicht über den Immunisierungs‑, Genesungsstatus oder konnten kein entsprechendes Testergebnis (3G) vorlegen. Die weitere Beschäftigung wurde untersagt und erst nach erfolgreichem Schnelltest und “negativem Status” wieder aufgenommen. Seit dem 25. November 2021 führt der OSD Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz — Kontrolle von Beschäftigten auf Einhaltung der 3G-Regel — durch. Die Gesamtzahl der Einsätze des OSD beziffert sich auf 39. In 13 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Fünf Anrufe sind bei der Leitstelle bezüglich Kontrollen von Mitarbeitenden eingegangen.
Statistik
Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 50.330,
von denen 16.916 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten.
47 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.270.