In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die Landesregierung heute dem nordrhein-westfälischen Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den zuständigen Kreispolizeibehörden. Für Düsseldorf ist geplant, die die Altstadt zur Waffenverbotszone zu erklären. Das teilte das Land NRW heute mit.
Innenminister Herbert Reul: “Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer. Vor allem an Orten und Plätzen, an denen es immer wieder zu Straftaten kommt und an denen sich viele Menschen aufhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger wieder wohler fühlen können.”
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Die Waffenverbotszone ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit in der Altstadt! Wir begrüßen sehr, dass sich das Land unserer Einschätzung angeschlossen hat und die Waffenverbotszone nun schnell umgesetzt wird. Die Durchsetzung der entsprechenden Regelungen obliegt dann der Polizei.”
Die Waffenverbotszone wird temporär an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval eingerichtet. In der Abend- und Nachtzeit ist dann das Mitführen von Waffen und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten. Die Zone in der Düsseldorfer Altstadt wird mit Schildern gekennzeichnet. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker.
“Für die Polizei wird es in Zukunft um ein Vielfaches einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren”, sagte Reul. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen.
Geplant ist, dass die Verordnung für die drei Verbotszonen am 21. Dezember 2021 in Kraft tritt. Fortwährend soll das LZPD dann gemeinsam mit den Kreispolizeibehörden prüfen, ob vorhandene Waffenverbotszonen ihren Status behalten und ob weitere Zonen in anderen Behörden erforderlich sind.