Archiv­bild Dr. Ste­phan Kel­ler Foto: LOKALBÜRO

 

In Köln und Düs­sel­dorf wird es bis Jah­res­ende Waf­fen­ver­bots­zo­nen geben. Eine ent­spre­chende Befug­nis hat die Lan­des­re­gie­rung heute dem nord­rhein-west­fä­li­schen Innen­mi­nis­te­rium erteilt. Die Ein­rich­tung der Waf­fen­ver­bots­zo­nen über­nimmt das Lan­des­amt für Zen­trale Poli­zei­li­che Dienste (LZPD) in Abstim­mung mit den zustän­di­gen Kreis­po­li­zei­be­hör­den. Für Düs­sel­dorf ist geplant, die die Alt­stadt zur Waf­fen­ver­bots­zone zu erklä­ren. Das teilte das Land NRW heute mit.

Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul: “Mit den Waf­fen­ver­bots­zo­nen machen wir die Stra­ßen ein Stück weit siche­rer. Vor allem an Orten und Plät­zen, an denen es immer wie­der zu Straf­ta­ten kommt und an denen sich viele Men­schen auf­hal­ten, sol­len sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wie­der woh­ler füh­len können.”

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Die Waf­fen­ver­bots­zone ist ein wich­ti­ger Schritt zu mehr Sicher­heit in der Alt­stadt! Wir begrü­ßen sehr, dass sich das Land unse­rer Ein­schät­zung ange­schlos­sen hat und die Waf­fen­ver­bots­zone nun schnell umge­setzt wird. Die Durch­set­zung der ent­spre­chen­den Rege­lun­gen obliegt dann der Polizei.”

Die Waf­fen­ver­bots­zone wird tem­po­rär an Wochen­en­den sowie vor und an Fei­er­ta­gen ein­schließ­lich Kar­ne­val ein­ge­rich­tet. In der Abend- und Nacht­zeit ist dann das Mit­füh­ren von Waf­fen und Mes­sern mit einer fest­ste­hen­den oder fest­stell­ba­ren Klin­gen­länge von mehr als vier Zen­ti­me­tern ver­bo­ten. Die Zone in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt wird mit Schil­dern gekenn­zeich­net. Von dem Ver­bot aus­ge­nom­men sind unter ande­rem Anwoh­ner, Mit­ar­bei­ter von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben oder auch Handwerker.

“Für die Poli­zei wird es in Zukunft um ein Viel­fa­ches ein­fa­cher sein, prä­ven­tiv ein­zu­schrei­ten, zu kon­trol­lie­ren und Ver­stöße zu sank­tio­nie­ren”, sagte Reul. Wer eine ent­spre­chende Ord­nungs­wid­rig­keit begeht, muss mit einer Geld­buße von bis zu zehn­tau­send Euro rech­nen. Außer­dem berech­tigt das Ver­bot die Poli­zei, ille­gal mit­ge­führte Waf­fen und Mes­ser einzuziehen.

Geplant ist, dass die Ver­ord­nung für die drei Ver­bots­zo­nen am 21. Dezem­ber 2021 in Kraft tritt. Fort­wäh­rend soll das LZPD dann gemein­sam mit den Kreis­po­li­zei­be­hör­den prü­fen, ob vor­han­dene Waf­fen­ver­bots­zo­nen ihren Sta­tus behal­ten und ob wei­tere Zonen in ande­ren Behör­den erfor­der­lich sind.