Wild­ge­parkte E‑Scooter Foto: LOKALBÜRO

 

Gebühr pro Ver­leih-E-Scoo­ter und Jahr steigt in der Innen­stadt von 20 auf 50 Euro

In der neuen Son­der­nut­zungs­sat­zung, die der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 16. Dezem­ber, beschlos­sen hat, ist fest­ge­legt, dass die Gebüh­ren für E‑Scooter deut­lich auf 50 Euro pro Gerät und Jahr im Innen­stadt­ge­biet und 30 Euro pro Gerät und Jahr in den Außen­be­zir­ken ange­ho­ben wer­den. Zum Ver­gleich: Bis­her betrug die Gebühr ein­heit­lich 20 Euro pro Jahr. Zudem soll die Zahl der E‑Scooter in der Innen­stadt auf 1.800 begrenzt und damit hal­biert werden.

In einem Beschluss des Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes Müns­ter war zuvor die Vor­ge­hens­weise der Stadt bestä­tigt wor­den, das gewerb­li­che Anmie­ten von Leih­fahr­zeu­gen im öffent­li­chen Stra­ßen­raum als geneh­mi­gungs­pflich­tige Son­der­nut­zung anzusehen.

Die Anhe­bung der Son­der­nut­zungs­ge­bühr für die E‑Scooter ist Bestand­teil der neuen Stra­te­gie für den Umgang mit den E‑Scootern, die der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss am Mitt­woch, 27. Okto­ber, beschlos­sen hatte. Kern­be­stand­teile sind die Limi­tie­rung der Fahr­zeuge, eine flä­chen­de­ckende inner­städ­ti­sche Park­ver­bots­zone mit der Ein­rich­tung von fes­ten Scoo­ter-Sta­tio­nen, Kon­trol­len sowie die jetzt beschlos­sene Erhö­hung der Son­der­nut­zungs­ge­bühr. Die Stra­te­gie wurde vom Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment unter Betei­li­gung wei­te­rer Fachäm­ter, städ­ti­scher Töch­ter und der Ord­nungs­be­hör­den entwickelt.

“E‑Scooter wer­den oft ord­nungs­wid­rig gefah­ren und ver­bots­wid­rig abge­stellt. Dies beein­träch­tigt beson­ders Fuß­gän­ger und dar­un­ter Men­schen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung erheb­lich und ist ein Ärger­nis. Um dies zu unter­bin­den und stö­rende Aus­wir­kun­gen auf das Stadt­bild zu ver­rin­gern, haben wir eine ‘Scoo­ter-Stra­te­gie für den Umgang mit E‑S­coo­ter-Sha­ring in Düs­sel­dorf’ ent­wi­ckelt, die stren­gere Regeln beinhal­tet. So wol­len wir eine nach­hal­tige Ver­bes­se­rung der Situa­tion bewir­ken”, erklärte Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

Auf­tei­lung in drei E‑S­coo­ter-Gebiete
Die Zahl der E‑Scooter im Stadt­ge­biet soll nach den aktu­el­len Abstim­mun­gen künf­tig auf 8.400 Stück begrenzt wer­den. Diese sol­len sich wie folgt auf drei Gebiete verteilen:

Gebiet A: Das Gebiet A erstreckt sich über die Stadt­teile Alt­stadt, Carl­stadt und Stadt­mitte. Die Sha­ring-Anbie­ter dür­fen ihr Ange­bot dort aus­schließ­lich sta­ti­ons­ba­siert anbie­ten. Die Lan­des­haupt­stadt errich­tet dafür ein dich­tes Netz an Sha­ring-Sta­tio­nen. Als Pla­nungs­prä­misse wird eine durch­schnitt­li­che, maxi­male Ent­fer­nung zwi­schen zwei Sha­ring-Sta­tio­nen von 150 Metern ange­strebt. Die Umset­zung und Inte­gra­tion in die Apps der Sha­ring-Anbie­ter erfolgt suk­zes­sive und fort­lau­fend. Die im Gebiet A aus­zu­brin­gende Anzahl wird auf 1.800 E‑Scooter begrenzt. Grund­lage dafür bil­den die Kapa­zi­tä­ten der Abstell­mög­lich­kei­ten in den Sharing-Stationen.

“Wir set­zen in unse­rem Kon­zept ganz bewusst auf eine Limi­tie­rung der E‑Scooter in der Innen­stadt. Zukünf­tig soll die Flot­ten­ober­grenze in der Innen­stadt an den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Abstell­mög­lich­kei­ten ori­en­tiert wer­den. Wir wer­den sie daher auf 1.800 Stück fest­set­zen”, betonte Mobi­li­täts­de­zer­nent Jochen Kral.

Gebiet B: Das Gebiet B umfasst alle Stra­ßen und Plätze der grün­der­zeit­li­chen und dicht besie­del­ten Stadt­teile Düs­sel­dorf im unmit­tel­ba­ren Umfeld der Zone A. Im ein­zel­nen han­delt es sich um fol­gende Stadt­teile: Pem­pel­fort, Golz­heim, Deren­dorf, Mör­sen­broich, Düs­sel­tal, Flin­gern-Nord, Flin­gern-Süd, Ober­bilk, Fried­rich­stadt, Unter­bilk, Bilk, Nie­der­kas­sel und Ober­kas­sel. Im Gebiet B bie­ten die Sha­ring-Anbie­ter ihre Fahr­zeuge grund­sätz­lich gemäß des free-floa­ting-Prin­zips an. Auf­grund der Sied­lungs­struk­tur wer­den ana­log zu Gebiet A in sen­si­blen, beson­ders bean­spruch­ten Gebie­ten wie Stadt­teil­zen­tren, Ein­kaufs­stra­ßen oder POIs Sha­ring-Sta­tio­nen mit ent­spre­chen­den Park­ver­bots­zo­nen ein­ge­rich­tet. Die Begren­zung der Flot­ten­größe für Gebiet B wird auf rund 4.900 E‑Scooter — das ent­spricht rund 60 Pro­zent der Gesamt­flotte — festgelegt.

Gebiet C: Das Gebiet C umfasst alle übri­gen Stra­ßen und Plätze, die nicht zu den Zonen A und B gehö­ren. Neben ver­ein­zel­ten, dicht besie­del­ten Stadt­tei­len umfasst das Gebiet C im Wesent­li­chen die Rand­ge­biete Düs­sel­dorfs. In Gebiet C bie­ten die Sha­ring-Anbie­ter ihre Fahr­zeuge grund­sätz­lich gemäß des “free-floa­ting-Prin­zips” an. Wie in Gebiet B wer­den in den ver­ein­zel­ten sen­si­blen, beson­ders bean­spruch­ten Gebie­ten wie Stadt­teil­zen­tren, Ein­kaufs­stra­ßen oder POIs Sha­ring-Sta­tio­nen mit ent­spre­chen­den Park­ver­bots­zo­nen ein­ge­rich­tet. Um ein ent­spre­chen­des Ange­bot zu sichern und ins­be­son­dere die erste und letzte Meile zu stär­ken, stel­len die Sha­ring-Anbie­ter sicher, dass rund 20 Pro­zent der Gesamt­flotte — das ent­spricht bei einer Gesamt­flot­ten­be­gren­zung von 8.400 rund 1.700 E‑Scooter — im Gebiet C zu posi­tio­nie­ren ist.

Neben der Neu­ver­gabe der Son­der­nut­zungs­er­laub­nisse strebt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf mit den E‑S­coo­ter-Anbie­tern eine Ver­ein­ba­rung zur frei­wil­li­gen Selbst­ver­pflich­tung an. Sie soll dazu die­nen, wei­tere Pro­jekte zur Siche­rung des ord­nungs­ge­mä­ßen Abstel­lens der E‑Scooter, zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit sowie zum Umwelt­schutz umzu­set­zen. Dazu gehö­ren bei­spiels­weise die Nut­zung von aus­schließ­lich emis­si­ons­freien Fahr­zeu­gen für den Aus­tausch der Akkus, der Ein­satz von Ord­nungs­per­so­nal durch die Anbie­ter oder die Erpro­bung neuer tech­ni­scher Lösun­gen bei der Ortung der Fahrzeuge.

Flan­kie­rende Vor­keh­run­gen sol­len die E‑S­coo­ter-Stra­te­gie ergän­zen. Dazu zäh­len Schwer­punkt­kon­trol­len ebenso wie E‑S­coo­ter-Akti­ons­tage und regel­mä­ßige Qua­li­täts­kon­troll­ge­sprä­che zwi­schen Stadt und den Sharing-Anbietern.

Über die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Stadt Düs­sel­dorf hin­aus gibt es auf Bun­des­ebene wei­te­ren Klä­rungs­be­darf hin­sicht­lich ver­schie­de­ner Rechts­grund­la­gen. Die Stadt Düs­sel­dorf wird dar­auf hin­wir­ken, dass zu The­men wie Nut­zungs­vor­aus­set­zun­gen für Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge, Geo­fen­cing oder Dif­fe­ren­zie­rungs­mög­lich­kei­ten zwi­schen Fahr­rä­dern und Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen zeit­nah recht­ver­bind­li­che Rege­lun­gen getrof­fen und bestehende Unklar­hei­ten besei­tigt werden.

Hin­ter­grund: Zahl der E‑Scooter
Seit Mitte des Jah­res 2019 kön­nen E‑Scooter im öffent­li­chen Stra­ßen­raum der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf gemie­tet wer­den. Inzwi­schen sind fünf Anbie­ter in Düs­sel­dorf ver­tre­ten, deren Gesamt­flotte 12.700 Fahr­zeuge (Stand: August 2021) umfasst. In der Pra­xis brachte das neue Sha­ring-Ange­bot nicht uner­heb­li­che Pro­bleme mit sich.