Minister Laumann Foto: MAGS NRW

Minis­ter Lau­mann Foto: MAGS NRW

 

Aus­wei­tung der Kon­takt­be­schrän­kun­gen auf immu­ni­sierte Per­so­nen / Groß­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschauer

Die Lan­des­re­gie­rung setzt die Beschlüsse der Bund-Län­der-Bera­tun­gen zur not­wen­di­gen Kon­takt­re­du­zie­rung und Ein­däm­mung der Pan­de­mie in Nord­rhein-West­fa­len um. Dazu hat sie die Coro­naschutz­ver­ord­nung ent­spre­chend ange­passt. Zur wei­te­ren Gewähr­leis­tung aus­rei­chen­der medi­zi­ni­scher Ver­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten und der Auf­recht­erhal­tung kri­ti­scher Infra­struk­tur tre­ten ab Diens­tag, 28. Dezem­ber 2021, damit wei­tere ziel­ge­rich­tete Maß­nah­men in Kraft, die das Infek­ti­ons­ge­sche­hen brem­sen und ins­be­son­dere die wei­tere Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­ante ein­däm­men sol­len. Mit der Ände­rung der Ver­ord­nung wer­den nun Kon­takt­be­schrän­kun­gen auf immu­ni­sierte Per­so­nen aus­ge­wei­tet. Pri­vate Zusam­men­künfte sind nur noch mit maxi­mal zehn Per­so­nen zuläs­sig, sofern alle Per­so­nen geimpft oder gene­sen sind. Über­re­gio­nale Groß­ver­an­stal­tun­gen fin­den ohne Zuschauer statt. Für andere Ver­an­stal­tun­gen wer­den die Höchst­gren­zen für Zuschauer abgesenkt.

„Das Land han­delt schnell und setzt die Beschlüsse der Bund-Län­der-Kon­fe­renz um. Ich bin mir bewusst, dass viele Men­schen, die soli­da­risch waren und sich früh­zei­tig haben imp­fen las­sen, nicht glück­lich sind, dass nun zum Jah­res­ende wie­der Ein­schrän­kun­gen auf sie zukom­men. Ich bedanke mich bereits jetzt für ihr Ver­ständ­nis. Klar ist, dass wir nur mit Kon­takt­be­schrän­kun­gen allein einer wahr­schein­li­chen Omi­kron-Welle nicht erfolg­reich wer­den begeg­nen kön­nen. Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen wei­ter vor­an­trei­ben und die nach wie vor zu große Impflü­cke schlie­ßen. Mein Appell lau­tet daher: Wenn Sie es nicht schon getan haben, las­sen Sie sich bitte schnellst­mög­lich imp­fen“, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann.

Die wich­tigs­ten Neu­re­ge­lun­gen im Überblick

Redu­zie­rung von Kon­tak­ten auch für Immunisierte
Neben den bereits gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impfte erfor­dert die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­ante wei­tere Beschrän­kun­gen der Kon­takte auch für Geimpfte und Gene­sene. Daher sind ab dem 28. Dezem­ber 2021 pri­vate Zusam­men­künfte im Innen- wie Außen­be­reich von Geimpf­ten und Gene­se­nen nur noch mit maxi­mal zehn Per­so­nen (aller­dings ohne Begren­zung auf eine bestimmte Zahl von Haus­stän­den) erlaubt. Kin­der bis ein­schließ­lich 13 Jah­ren sind hier­von aus­ge­nom­men. Sobald eine unge­impfte Per­son teil­nimmt, gel­ten die stren­ge­ren Bestim­mun­gen fort und neben dem eige­nen Haus­stand dür­fen nur noch zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­stands teilnehmen.

Groß­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschauer
Auch der MPK-Beschluss zum Zuschau­er­ver­bot bei Groß­ver­an­stal­tun­gen wird eins zu eins für Nord­rhein-West­fa­len über­nom­men. Über­re­gio­nale Groß­ver­an­stal­tun­gen kön­nen damit nur noch ohne Zuschauer statt­fin­den. Bei ande­ren Ver­an­stal­tun­gen gel­ten Kapa­zi­täts­gren­zen und eine Höchst­zahl von 750 Zuschauern.

Mas­ken­pflich­ten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich
Wegen der deut­lich höhe­ren Aggres­si­vi­tät der Omi­kron-Vari­ante wer­den die Aus­nah­men von der Mas­ken­pflicht redu­ziert. Bei der Sport­aus­übung in Innen­räu­men, in Schwimm­bä­dern und bei Well­ness­an­ge­bo­ten kön­nen keine Mas­ken getra­gen wer­den – hier müs­sen immu­ni­sierte Per­so­nen daher zukünf­tig zusätz­lich einen aktu­el­len, nega­ti­ven Schnell­t­est­nach­weis, der nicht älter als 24 Stun­den ist, mit sich führen.

Wei­tere Beschlüsse der Bund-Län­der-Bera­tun­gen wie etwa die Schlie­ßung von Dis­co­the­ken und Clubs oder das Feu­er­werks­ver­bot waren in Nord­rhein-West­fa­len bereits umgesetzt.

Ins­ge­samt sind 73,8 Pro­zent der Men­schen in Nord­rhein-West­fa­len voll­stän­dig geimpft. 38 Pro­zent haben bereits eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Auf­grund des erhöh­ten Schut­zes wird die Auf­fri­schungs­imp­fung drin­gend emp­foh­len, sofern der von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­sion (Stiko) emp­foh­lene Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wird. Mit der Ände­rung der Ver­ord­nung wer­den nun Ergän­zun­gen der Schutz­maß­nah­men gerade auch mit Blick auf die Her­aus­for­de­run­gen der Omi­kron-Vari­ante und der Auf­recht­erhal­tung der kri­ti­schen Infra­struk­tur vor­ge­nom­men. Die wich­ti­gen AHA+L‑Standards im All­tag blei­ben für alle Men­schen, unab­hän­gig von ihrem Impf­sta­tus, von gro­ßer Bedeu­tung. Ins­be­son­dere die Weih­nachts­fei­er­tage soll­ten ver­ant­wor­tungs­be­wusst began­gen wer­den. Neben einer eigen­ver­ant­wort­li­chen Begren­zung der Kon­takte, der Ein­hal­tung der Hygie­ne­maß­nah­men und regel­mä­ßi­gem Lüf­ten sollte im Vor­feld von Zusam­men­künf­ten auch ein frei­wil­li­ger Schnell­test durch­ge­führt werden.

Die Coro­naschutz­ver­ord­nung gilt in die­ser Fas­sung einst­wei­len wei­ter­hin bis zum 12. Januar 2022.