Dienststellen der Stadt bleiben ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, geschlossen/ Gesundheitsamt und Testzentren im Dienst/Notdienste sind eingerichtet/Museen und Stadtbüchereien haben geöffnet/Für Termine in den Dienststellen der Stadtverwaltung gelten bis auf Weiteres die “3G-Regeln”
Die Dienststellen der Düsseldorfer Stadtverwaltung bleiben von Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, geschlossen. Feuerwehr, Gesundheitsamt, Ordnungs- und Servicedienst, die Verkehrsüberwachung sowie Kulturinstitute, Stadtbüchereien und soziale Hilfsdienste befinden sich jedoch im Einsatz oder haben geöffnet. Am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) ruht der Dienstbetrieb traditionell. Ab dem 3. Januar stehen dann alle Dienststellen wieder zu den üblichen Zeiten mit ihren Angeboten zur Verfügung. Für Termine in den Dienststellen der Stadtverwaltung gelten bis auf Weiteres die “3G-Regeln”: Es ist ein Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19, über eine Genesung oder über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich. Zu beachten ist auch die Maskenpflicht im Gebäude.
Notdienste werden in einigen Ämtern der Verwaltung eingerichtet. So ist das Amt für Soziales vom 27. bis 30. Dezember über seine Versorgungshotline 0211–8998999 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr für Notfälle zu erreichen.
Egal ob bei Bränden, Hilfeleistungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen, die Feuerwehr ist wie immer unter der Notrufnummer 112 zu erreichen und einsatzbereit. Allerdings ist auch die Verwaltung der Feuerwehr an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester nicht besetzt.
Gesundheitsamt: Auch zwischen Weihnachten und Neujahr im Einsatz
Das Gesundheitsamt ist zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch zwischen Weihnachten und Neujahr im Dienst: Die städtische Corona-Hotline ist an den Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr besetzt. Auch die Kontaktpersonennachverfolgung arbeitet durchgängig zwischen den Jahren und wird Infizierte und deren Kontaktpersonen kontaktieren und informieren. Wer sich in den städtischen Testeinrichtungen an der Mitsubishi Electric Halle testen lassen möchte, muss dafür nach wie vor zwingend einen Termin bei der Corona-Hotline unter der Telefonnummer 0211–8996090 vereinbaren.
Öffnungszeiten Testzentrum an der Mitsubishi Electric Halle:
- Freitag, 24. Dezember, und Samstag, 25. Dezember: 9 bis 14 Uhr
- Sonntag, 26. Dezember, und Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen
- Montag, 27. Dezember, bis Freitag, 31. Dezember: 9 bis 16 Uhr
- Samstag, 1. Januar: 9 bis 14 Uhr
Erreichbarkeit Corona-Hotline (Rufnummer 0211–8996090):
- Freitag, 24. Dezember, und Samstag, 25. Dezember: 9 bis 14 Uhr
- Sonntag, 26. Dezember, und Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen
- Montag, 27. Dezember, bis Freitag, 31. Dezember, 8 bis 16 Uhr
- Samstag, 1. Januar 2022: 9 bis 14 Uhr
Zudem ist die Tagesstätte des Sozialpsychiatrischen Zentrums, Talstraße 64, von Dienstag, 28., bis Donnerstag, 30. Dezember, jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat vom 27. bis 30. Dezember jeweils von 9 bis 16 Uhr eine telefonische Notfall-Rufbereitschaft unter der Rufnummer 0211–8995391 eingerichtet. Die Fachstelle Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist vom 27. bis 30. Dezember in der Zeit von 9 bis 16 Uhr in Notfällen unter der Telefonnummer 0211–895529 erreichbar.
Hilfen für Obdachlose und Flüchtlinge
Das Amt für Migration und Integration hat für die 52. Kalenderwoche folgende Notdienste eingerichtet: Die Wirtschaftlichen Hilfen für Flüchtlinge sind am 27. und am 30. Dezember von 8 bis 13 Uhr am Vogelsanger Weg 49 erreichbar. Die Beratung für Obdachlose und der Sozialdienst in den Unterkünften stehen am 27. und 30. Dezember ebenfalls von 8 bis 13 Uhr am Vogelsanger Weg 49 zur Verfügung. Das Bereitschaftstelefon (0211–8996189) ist an beiden Tagen von 9 bis 13 Uhr besetzt.
Notdienst des Jugendamtes
Der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes ist in Notfällen vom 27. bis 30. Dezember telefonisch unter der Rufnummer 0211–8993593 in der Zeit von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Zudem kann eine E‑Mail gesendet werden an: bsd206@duesseldorf.de.
Stadtbüchereien zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet
Die Stadtbüchereien sind in den Weihnachtsferien uneingeschränkt geöffnet. Nur an Heiligabend, 24. Dezember, den beiden Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember, Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, bleiben sie geschlossen. Lediglich die Kinderbücherei Hassels ist in der Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar 2022 durchgehend geschlossen. Die Ausleihe elektronischer Medien über die Online-Bibliothek ist rund um die Uhr möglich — auch an den Feiertagen. Neben E‑Books, Hörbüchern, DVDs und dem elektronischen Zeitungs- und Zeitschriftenangebot werden dort auch Streamingdienste angeboten. Über die Plattform “filmfriends” können Kundinnen und Kunden der Stadtbüchereien kostenlos Filme anschauen, Musik- und Opernfreunde werden bei “Naxos” und “Medici TV” fündig. Weitere Infos im Internet unter: www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/onlinebibliothek/
Für Kurzentschlossene gibt es während der Feiertage die Möglichkeit, sich über den Katalog online bei den Stadtbüchereien anzumelden, um die elektronischen Medien und Streamingdienste in der onlineBibliothek nutzen zu können. Für die Online-Anmeldung einfach im Online-Katalog auf “Anmelden” und “Nicht registiert?” klicken. Von dort aus gelangt man direkt zur Anmeldemaske.
Erste Museen schon am 25. Dezember geöffnet
Über die Weihnachtsfeiertage herrscht in den Düsseldorfer Museen weitgehend Festruhe. Am Heiligabend, den 1. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr sind in Düsseldorf alle städtischen Kulturinstitute (auch das Aquazoo Löbbecke Museum) geschlossen. Am zweiten Weihnachtstag, 26. Dezember, sind alle städtischen Kulturinstitute — außer der Mahn- und Gedenkstätte — für ihr Publikum wieder da.
Kunsthalle, KIT und Kunstverein haben am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen. Am zweiten Weihnachtstag, 26. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, sind die Häuser regulär geöffnet. Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen ist Heiligabend 24. Dezember, am ersten Weihnachtstag, 25. Dezember, sowie Silvester, 31. Dezember, geschlossen. Am zweiten Weihnachtstag, 26. Dezember, sowie Neujahr, 1. Januar, sind das K20 und K21 von 11 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Museen der Stiftung Schloss und Park Benrath sind ab Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Neujahrstag, 1. Januar, geschlossen und haben erst wieder ab 2. Januar 2022 täglich von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
Das Museum Kunstpalast und das NRW-Forum haben Heiligabend, 24. Dezember, sowie am 27. Dezember und Silvester, 31. Dezember, geschlossen. Am ersten und zweiten Weihnachtstag, 25. und 26. Dezember, sind die Museen jeweils von 13 bis 18 Uhr, am 28. und 29. Dezember von 11 bis 18 Uhr sowie am 30. Dezember von 11 bis 21 Uhr geöffnet.
Die Akademiegalerie ist über Weihnachten vom 24. bis 26. Dezember sowie Silvester 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, geschlossen.
Zutritt zu Kultureinrichtungen ist nur nach der 2G-Regel für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) möglich: Dazu zählen Museen — zum Beispiel Aquazoo Löbbecke Museum -, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen. Der Besuch von Konzerten, Aufführungen, Lesungen und sonstigen Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen ist ebenso nur für immunisierte Personen (2G) möglich.
Einige Sportanlagen und Eisstadion geöffnet
Für sportlich Aktive stehen die Leichtathletikhalle im Arena-Sportpark sowie die Bezirkssportanlagen Wilhelm-Unger-Straße und der Sportpark Niederheid am 23. Dezember sowie vom 27. bis zum 30. Dezember zur Verfügung. Das Eisstadion Brehmstraße öffnet seine Pforten am 23. Dezember sowie vom 26. bis zum 30. Dezember. Informationen dazu gibt es ebenfalls im Internet unter: www.duesseldorf.de/sportamt.
Wildpark und Friedhöfe
Der Wildpark kann täglich von 9 bis 16 Uhr besucht werden. Es gilt die 2G-Regel. Zum Einlass benötigen Besucher einen Nachweis über ihre Immunisierung. Darüber hinaus sind alle städtischen Friedhöfe durchgehend — auch an den Wochenenden und Feiertagen — geöffnet. Für Beerdigungen gelten die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung. Die Friedhofsverwaltung kommuniziert die Anforderungen jeweils aktuell an die Bestattungshäuser.
Online-Terminvereinbarung wird empfohlen
Ab dem 3. Januar 2022 stehen alle Dienststellen wieder zu den üblichen Zeiten mit ihren Angeboten zur Verfügung. Da in Dienststellen — wie Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof, Bürgerbüros in den Stadtteilen, kommunale Ausländerbehörde, Standesamt, Straßenverkehrsamt — in den ersten Tagen des neuen Jahres mit einem erhöhten Kundenaufkommen zu rechnen ist, wird empfohlen, vorab die angebotene Online-Terminvereinbarung unter www.duesseldorf.de oder die telefonische Terminvereinbarung zu nutzen.