Seit Jahresbeginn gilt am Düsseldorfer Flughafen eine neue Entgeltordnung, die der Airport im Frühjahr des vergangenen Jahres beim zuständigen Landesverkehrsministerium beantragt hatte. Mit seiner neuen Regelung setzt der Airport deutlich verstärkte Anreize für Airlines, moderne und lärm- sowie emissionsarme Flugzeuge in Düsseldorf einzusetzen und nächtliche Starts oder Landungen zu vermeiden.
Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens: „Mit der Genehmigung unserer neuen Entgeltordnung konnten wir ein sehr ambitioniertes Vorhaben umsetzen. Sie ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit unseren Airlinepartnern. Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können. Sie ist eine verlässliche Basis für das weitere Engagement der Airlines an unserem Standort.“
Im Vorfeld der Genehmigung einer Entgeltordnung werden Fluggesellschaften durch offizielle Konsultationen an der Festsetzung der Flughafenentgelte beteiligt. Denn den Fluggesellschaften dürfen Entgelte nicht ohne sachlichen Grund oder in unterschiedlicher Höhe auferlegt werden. Eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten, Tageszeit von Starts und Landungen sowie Schadstoffemissionen ist allerdings zulässig.
„Unsere Entgeltordnung ist auch ein wesentlicher Baustein in unserem umfangreichen Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Anwohner. Denn wir verfolgen weiter das Ziel, den Fluglärm, gerade auch in den Nachtzeiten, zu reduzieren“, so Schnalke weiter.
Die genehmigungspflichtigen Flughafenentgelte am Düsseldorfer Flughafen setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. In Düsseldorf wird zwischen Start- und Landeentgelten, Passagier‑, Positions- und Abstellentgelten unterschieden. Die Start- und Landeentgelte beinhalten dabei gewichtsabhängige Grundbeträge.
Dabei enthält die aktuelle — genau wie die bisherige — Entgeltordnung am Düsseldorfer Flughafen sowohl eine lärmabhängige als auch eine schadstoffbezogene Komponente, um einen Anreiz für die Airlines zu schaffen, lärmarmes und umweltfreundliches Fluggerät einzusetzen.
Zum Schutz seiner Nachbarn vor nächtlichem Fluglärm setzt der Düsseldorfer Flughafen in seiner neuen, vom Landesverkehrsministerium genehmigten Entgeltordnung noch einmal auf eine Verschärfung der lärmabhängigen Flughafenentgelte in den Tagesrandzeiten und im Nachtzeitraum.
Die bislang bestehenden Lärmzuschläge sind jetzt noch stärker differenziert in Lärmzuschläge für die Tageszeit sowie ab 22:00 Uhr in deutlich höhere Beträge für die Tagesrandzeiten und die Kernnacht. Die Differenzierung der Entgelte wächst hierbei in Richtung der Kernnacht immer stärker an. Als Kernnacht wird der Zeitraum von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr bezeichnet. Damit schöpft die seit Anfang Januar geltende Entgeltordnung am Düsseldorfer Airport den rechtlichen Rahmen für die Spreizung der Lärmzuschläge für die Tag- und Nachtzeiträume aus. Sie entspricht damit auch der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Zielsetzung hinsichtlich der Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte.
Das Landesverkehrsministerium hat im Zuge des Genehmigungsverfahrens rechtlich geprüft, ob die Entgelte nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind und ob die Berechnung der Entgelte kostenbezogen ist.