Für Samstag, 8. Januar, ist beim zuständigen Düsseldorfer Polizeipräsidium eine Versammlung von Impfflichtgegnern mit Aufzug durch die Innenstadt angemeldet worden. Das Ordnungsamt hat dem Veranstalter heute aus infektionsschutzrechtlichen Gründen den angemeldeten Aufzug untersagt und lediglich die Durchführung einer Kundgebung für zulässig erklärt.
Der Krankheitserreger SARS-CoV‑2 (sogenannter Corona-Virus) verbreitet sich weiter in Nordrhein-Westfalen. Das Virus verursacht die übertragbare Krankheit Covid-19, die bei schwerem Verlauf tödlich enden kann. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungsweges durch Tröpfchen-Infektion, zum Beispiel durch Husten oder Niesen, kann es leicht zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Die Zahl potentiell infektionsrelevanter Kontakte ist bei einem Aufzug im Vergleich zu einer Standkundgebung als besonders hoch einzuschätzen.
Vom Veranstalter angemeldet wurden 2.000 Personen, von den Behörden erwartet werden deutlich mehr. Die Stadt hat daher in Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz) den Vorrang eingeräumt.
Gleichzeitig weist die Stadt den Veranstalter auf seine Verpflichtungen nach der Corona-Schutzverordnung hin,
- Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise der Teilnehmenden zu überprüfen und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen,
- Personen von der Versammlung auszuschließen, die gegen die Maskentragepflicht verstoßen.
Das Ordnungsamt hat angekündigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überprüfen.