Dro­gen, Bar­geld, Impf­aus­weise Foto: POLIZEI

 

Zwei Tat­ver­däch­tige fest­ge­nom­men — Über 60.000 Euro Dro­gen­geld beschlag­nahmt — Impf­aus­weise und Elek­tro­scho­cker sichergestellt

Beamte des Ein­satz­trupp PRIOS (Prä­senz und Inter­ven­tion an offe­nen Sze­nen und Brenn­punk­ten) setz­ten ges­tern Abend dem regen Han­del mit Kokain aus einem Kiosk am Worrin­ger Platz ein Ende. 64 “Bubbles” mit Kokain, über 60.000 Euro Deal­geld, zwei offen­bar zur Fäl­schung vor­be­rei­tete Impf­aus­weise und ein Elek­tro­scho­cker wur­den beschlag­nahmt. Zwei mut­maß­li­che Mit­ar­bei­ter des Kiosks wur­den fest­ge­nom­men und wer­den heute einem Haft­rich­ter vorgeführt.

Wäh­rend ihrer Streife wur­den die Beam­tin­nen und Beam­ten ges­tern gegen 17 Uhr auf den Kiosk auf­merk­sam. Wie­der­holt konn­ten die Spe­zia­lis­ten für Betäu­bungs­mit­tel­kri­mi­na­li­tät beob­ach­ten, wie meh­rere Per­so­nen in den Kiosk gin­gen und dort offen­bar Dro­gen kauf­ten. Nach Ver­las­sen des Büd­chens wur­den die Käu­fer ange­hal­ten und durch­sucht. Die gekauf­ten Betäu­bungs­mit­tel wur­den ihnen abge­nom­men. Es folgte ein schnel­ler Zugriff. Zwei mut­maß­li­che Mit­ar­bei­ter des Kiosks wur­den noch am Ver­kaufs­tre­sen fest­ge­nom­men. Ein Ermitt­lungs­rich­ter ord­nete die Durch­su­chung des Kiosks, einer Pri­vat­woh­nung und eines Pkws an. Es wur­den ins­ge­samt 64 soge­nannte Bubbles mit Kokain und über 60.000 Bar­geld auf­ge­fun­den. Wei­ter beschlag­nahmte die Brenn­punkt­ein­heit der Poli­zei zwei offen­bar zur Fäl­schung vor­be­rei­tete Impf­aus­weise. Angeb­li­che COVID-Imp­fun­gen waren bereits ein­ge­tra­gen. Die Aus­weise waren zudem nicht per­so­na­li­siert. Neben einem mut­maß­lich gestoh­le­nen Fahr­rad wur­den Mobil­te­le­fone und ein als Taschen­lampe getarn­ter Elek­tro­scho­cker sicher­ge­stellt. Die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen wur­den vor­läu­fig fest­ge­nom­men und wer­den noch heute einem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Es han­delt sich um zwei 21 und 39 Jahre alte Män­ner mit alba­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit. Beide sind der Poli­zei wegen der Bege­hung gleich­ge­la­ger­ter Delikte bereits bekannt.