Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW bleibt abzuwarten
Bund und Länder haben die Ergebnisse ihrer Beratungen zum Thema Corona am Freitag, 7. Januar, vorgestellt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt dazu: “Ich begrüße die heute vorgestellten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz und hoffe, dass die Landesregierung diese zeitnah in eine Coronaschutzverordnung überführt und umsetzt. Dieses vor allem vor dem Hintergrund, dass das Schutzniveau weiter erhöht werden kann durch eine FFP2-Maskenpflicht vor allem in Innenräumen sowie eine Ausweitung der Testpflicht, etwa durch eine 2G-Plus-Regelung in Gastronomiebetrieben. Mit mehr als 500 Teststationen im gesamten Stadtgebiet und der Erweiterung der Öffnungszeiten unserer eigenen Testeinrichtungen an der Mitsubishi-Electric-Halle sehen wir uns als Stadt gut gerüstet, um auf die nun mehr steigende Testnachfrage reagieren zu können. Die grundsätzliche Verkürzung der Quarantänezeit ist richtig und ich hoffe, dass hierzu eine einfache und praktikable Regelung getroffen wird. Durch eine verpflichtende Freitestung am Ende der Quarantäne geht diese nicht mit einem niedrigeren Schutzniveau einher. Gleichzeitig sollten wir aber auch das langfristige Mittel, das Impfen, nicht aus den Augen verlieren: Hier erwarte ich zeitnahe Vorgaben von Bund und Land, um die 4. Impfung auf kommunaler Ebene vorbereiten zu können.”
Menschen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten habe, sind laut den Ergebnissen der Gespräche von einigen Pflichten ausgenommen. So müssen diese als Kontaktpersonen, die keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Quarantäne. Zudem sollen Geboosterte keinen negativen Testnachweis vorweisen müssen, um die Gastronomie zu nutzen.
Ein weiteres Ergebnis der Beratungen ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bei der Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und beim Einkaufen. Diese Masken sind teurer als die bislang auch akzeptierten medizinischen Masken und belasten Personen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeberechtigte umso stärker. Daher gibt die Stadt Düsseldorf kostenlos FFP2-Masken an Düsselpassinhaber aus. Diese können gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises in den Impfstellen Heinrich-Heine-Allee und Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof und am Impfmobil innerhalb der Öffnungszeiten abholt werden. Die Öffnungszeiten erfahren Interessierte im Coronaportal unter: https://corona.duesseldorf.de/impfen.
Hintergrund: Düsselpass
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeberechtigte können ab Vollendung des 15. Lebensjahres den Düsselpass bekommen. Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Personen mit vergleichbar geringem Einkommen können ihn im zuständigen Servicecenter Grundsicherung kostenlos beantragen.