Archiv­bild: Impf­arzt Magnus Schech berät einen Obdach­lo­sen vor sei­ner Imp­fung mit dem Vak­zin der Firma John­son & John­son, Foto: LOKALBÜRO

 

Ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Impfungen/Bei posi­ti­ver Tes­tung Qua­ran­täne und Grund­ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln, Hygieneartikeln/Engmaschige, auch mut­ter­sprach­li­che Kontaktpersonennachverfolgung

Die Corona-Pan­de­mie macht eine beson­dere Betreu­ung der Men­schen in Asyl- und Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten erfor­der­lich. Aktu­ell (Stand 18. Januar) sind ins­ge­samt 56 Men­schen in den Ein­rich­tun­gen (48 Asyl, 8 Obdach) posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet sowie wei­tere 21 Men­schen (alle Asyl) als Kon­takt­per­so­nen defi­niert wor­den. Von den bei­den Grup­pen befin­den sich 51 Men­schen in häus­li­cher Qua­ran­täne in den Unter­künf­ten, 26 sind in der Qua­ran­tä­ne­sta­tion untergebracht.

In bei­den Fäl­len fin­det eine eng­ma­schige, erfor­der­li­chen­falls mut­ter­sprach­li­che Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung sowie eine Ver­sor­gung mit Cate­ring und/oder Lebens­mit­teln sowie Hygie­ne­ar­ti­keln statt. Ebenso gibt es dort, sofern not­wen­dig, ärzt­li­che Visi­ten oder sons­tige Betreu­ung. Ein Sicher­heits­dienst ist rund um die Uhr vor Ort. Das Ange­bot wird ste­tig durch das Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­team vom Amt für Migra­tion und Inte­gra­tion und durch das Gesund­heits­amt evaluiert.

Seit Beginn der Pan­de­mie wur­den ins­ge­samt 497 Men­schen in Asyl­un­ter­künf­ten sowie 131 Men­schen in Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet (Stand: 11. Januar). Alle Betrof­fe­nen wur­den ent­we­der in den Unter­künf­ten iso­liert oder in Zusam­men­ar­beit mit Feu­er­wehr und Gesund­heits­amt in der kom­mu­na­len Qua­ran­tä­ne­sta­tion unter­ge­bracht. Am 16. Dezem­ber 2021 trat erst­mals ein Omi­kron-Fall in einer kom­mu­na­len Unter­kunft auf. Bis dato (Stand: 11. Januar) sind ins­ge­samt 20 Omi­kron-Fälle in kom­mu­na­len Unter­künf­ten regis­triert worden.

Impf­kam­pa­gne
Von 3. Mai 2021 bis 12. Juli 2021 fand eine erste Impf­kam­pa­gne in den kom­mu­na­len Unter­künf­ten Asyl und Obdach sowie für Men­schen mit Lebens­mit­tel­punkt auf der Straße in Not­schlaf­stel­len, Tages­stät­ten oder bei­spiels­weise in der Ber­ger Kir­che statt. Damals wurde mit dem vom Land NRW bereit­ge­stell­ten Impf­stoff von John­son & John­son geimpft — auch vor dem Hin­ter­grund des dama­li­gen Wis­sen­stan­des, dass es damit ledig­lich einer Imp­fung zur Immu­ni­sie­rung bedarf. Die Imp­fun­gen wur­den damals mit mobi­len Teams in Koope­ra­tion mit Feu­er­wehr, Gesund­heits­amt sowie der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung vor­ge­nom­men. Von einem defi­nier­ten Poten­zial von ins­ge­samt 4.431 Per­so­nen konn­ten 2.161 Per­so­nen geimpft wer­den, was einer Impf­quote der defi­nier­ten Ziel­gruppe von 49 Pro­zent entsprach.

Im Zuge der ver­än­der­ten STIKO-Emp­feh­lun­gen sowie der gesamt­ge­sell­schaft­li­chen erneut erhöh­ten Fall­zah­len durch zum Bei­spiel soge­nann­ter “Impf­durch­brü­che” — gerade im vier­ten Quar­tal 2021 — ent­stand erneu­ter Hand­lungs­be­darf, auf den das Amt für Migra­tion und Inte­gra­tion mit einer neuen Impf­kam­pa­gne, des­sen Kon­zept bin­nen weni­ger Tage rea­li­siert wurde, reagierte. Gemein­sam mit mut­ter­sprach­li­chen Hono­rar­kräf­ten, zum Teil co-flan­kiert durch die ein­ge­setz­ten Sozi­al­ver­bände und deren Sprach­mitt­ler wur­den von “Tür zu Tür” alle Bewoh­ner von Asyl­un­ter­künf­ten ange­spro­chen und nach ihrem Impf­sta­tus gefragt . Die Angabe war frei­wil­lig. Bei einem “unzu­rei­chen­den” Impf­sta­tus — zum Bei­spiel bis dato noch gar nicht geimpft, ledig­lich erst- oder zweit­ge­impft, aber noch kein “Boos­ter”, etc. — wurde das Ange­bot gemacht, sie sofort zum Impf­zen­trum 2.0 zu “shut­tlen” und wie­der zurück in die Unterkunft.

Vor dem Besuch der Asyl­un­ter­künfte lag die bis dato erfasste durch­schnitt­li­che Impf­quote bei 41 Pro­zent. Nach dem Besuch bei 65 Pro­zent. Zum Teil konn­ten in ein­zel­nen Unter­künf­ten Stei­ge­rungs­ra­ten von bis zu 75 Pro­zent­punk­ten ver­zeich­net wer­den. Die Quote der ange­trof­fe­nen Bewoh­ner, die aktu­ell (Stand 11. Januar 2022) unge­impft sind und eine Imp­fung ableh­nen liegt bei ledig­lich 4 Prozent.

Par­al­lel wur­den auf­grund der beson­de­ren Lebens­um­stände der Ziel­gruppe in Abspra­che mit den Trä­gern der Woh­nungs­lo­sen­hilfe die Tages­stät­ten und Not­schlaf­stel­len ange­fah­ren sowie für die Men­schen mit Lebens­mit­tel­punkt auf der Straße mobile Impf­teams in Zusam­men­ar­beit mit Feu­er­wehr, Gesund­heits­amt und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung ein­ge­setzt. Ins­ge­samt konn­ten von 540 defi­nier­ten Per­so­nen 341 geimpft wer­den, was einer Quote von 63 Pro­zent entspricht.

Im Januar 2022 wer­den mit dem glei­chen Team vom Amt für Mit­gra­tion und Inte­gra­tion die noch ver­blie­ben­den 17 “fes­ten” Obdach­lo­sen­un­ter­künfte mit einem ähn­li­chen Modell wie die bei den Asyl­un­ter­künf­ten auf­ge­sucht. Ende Januar, so die Pla­nung, sol­len alle kom­mu­na­len Unter­künfte aus dem Bereich Asyl und Obdach besucht wor­den sein und die 2. Impf­kam­pa­gne abge­schlos­sen werden.

Fried­rich-Ebert-Straße 55: Bele­gung ver­zö­gert sich
Lei­der wirkt sich die Pan­de­mie auch auf die ange­kün­digte Bele­gung der Ein­rich­tung für woh­nungs­lose Frauen an der Fried­rich-Ebert-Straße 55 aus. Diese wird sich pan­de­mie­be­dingt ver­zö­gern. Sobald ein neuer Ter­min fest­steht, ab wann die Ein­rich­tung belegt wer­den kann, wird die­ser mitgeteilt.