Gehäutetes und gebratenes Pangolin soll als Delikatesse eingeführt werden. Strafverfahren eingeleitet
Ein Schuppentier, ein sogenanntes Pangolin, fanden Beamte des Flughafenzolls Düsseldorf bei einer Reisenden aus Ghana. Auf einem Flug aus Ghana über die Niederlande am 12.01.2022 kontrollierten sie eine Alleinreisende Person. Die 42-jährige, in Mönchengladbach wohnende Ghanesin, führte drei Koffer mit sich, von denen einer ausschließlich für Lebensmittel reserviert war. Neben Fisch und Gemüse, die einfuhrrechtlich als unbedenklich galten, stießen die Zöllner jedoch auch auf eine gut verpackte Plastiktüte. Darin eingepackt, das gehäutete und zubereitete Schuppentier.
Schuppentiere sind sowohl nach Europäischem Recht, als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt, sie haben den höchsten Schutzstatus inne. Damit ist die Einfuhr und der Handel mit ihnen streng verboten. Von den Zollbeamten darauf angesprochen gab die Reisende an, dass es sich bei dem Pangolin um eine Delikatesse handelt, die sie von einer Farm in Ghana erwarb und die sie gedenkt, mit ihrer Familie zu verzehren.
In den Genuss dieser zweifelhaften Delikatesse kam die Reisende allerdings nicht. Noch vor Ort leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes die Artenschutzbestimmungen gegen sie ein. Das Schuppentier wurde beschlagnahmt und anschließend vernichtet.