Bau tiefliegender Sammlerkanäle im Bereich Vennhauser Allee, Krippstraße und Vohwinkelallee
Der Stadtentwässerungsbetrieb muss in Düsseldorf-Eller insgesamt 21 Bäume fällen. Dies ist notwendig, um den Bau tiefliegender Sammlerkanäle im Bereich Vennhauser Allee, Krippstraße und Vohwinkelallee zu ermöglichen. Gefällt werden 16 Bäume in der Vennhauser Allee, drei Bäume im Umfeld Mühlenkamp/Vohwinkelallee und jeweils ein Baum in der Krippstraße sowie der Gumbertstraße.
Die Baumarbeiten in der Vennhauser Allee finden aufgrund der Verkehrssituation in der Nacht von Montag, 31. Januar, auf Dienstag, 1. Februar, und sofern nötig auch in der Nacht von Dienstag, 1. Februar, auf Mittwoch, 2. Februar, statt. Eine Ersatzpflanzung nach Beendigung des Bauprojektes ist an gleicher Stelle vorgesehen.
Der Stadtentwässerungsbetrieb hat im September 2020 mit dem Bau eines Regenklärbeckens sowie eines Zulaufsammlers am Eller Kamp begonnen. Im aktuell dritten Bauabschnitt, der Ende Februar umgesetzt wird, werden tiefliegende Sammlerkanäle im Bereich Vennhauser Allee, Krippstraße und Vohwinkelallee verlegt. Die Kanäle werden in einer Tiefe von sechs bis sieben Metern mit Rohren, die einen Durchmesser von 1,2 und 1,6 Metern haben, verbaut.
Teile des im Gebiet Eller/Wersten anfallenden Niederschlagswassers werden in der Krippstraße, Gumbertstraße sowie an der Vennhauser Allee in die Düssel eingeleitet. Dieses Wasser muss, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, vor der Einleitung zukünftig von Schmutzstoffen gereinigt werden. Das Niederschlagswasser soll in einem erdüberdeckten Regenklärbecken behandelt werden, das an der Vennhauser Allee im Bereich der Grünlandbrache, die zwischen dem Minigolfplatz und der Gleistrasse liegt, gebaut wird. Das gereinigte Wasser wird dann von diesem Becken in die angrenzende Düssel eingeleitet. Um die vorhandenen Regenwasserkanäle an das Becken anschließen zu können, müssen zusätzliche Zuleitungssammler gebaut werden.
Für das gesamte Projekt sind Kosten in Höhe von 25 Millionen Euro und eine Bauzeit von vier Jahren veranschlagt. Anliegerinnen und Anlieger können sich mit Ihren Fragen weiterhin gerne an die ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden