Archiv­bild Dr. Klaus Göbels Foto: LOKALBÜRO

 

Das Arbeits­ge­richt Düs­sel­dorf hat die Kün­di­gungs­schutz­klage des ehe­ma­li­gen Lei­ters des Düs­sel­dor­fer Gesund­heits­am­tes, Klaus Göbels, abgewiesen.

Wie die RP berich­tete ließ Klaus Göbels am Frei­tag offen, ob er vor das Lan­des­ar­beits­ge­richt zieht, dies will er nach Zustel­lung des Urteils und Prü­fung der Begrün­dung mit sei­nem Anwalt Mar­cus Iske entscheiden.

Göbels wurde Bei­hilfe zum Betrug vor­ge­wor­fen. Eine Ver­trags­auf­he­bung schei­terte, die Stadt hat ihm dar­auf­hin gekün­digt  und ihn bei der Staats­an­walt­schaft angezeigt.