Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien durch Gastronomen bis Ende 2022 ausgesetzt
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Februar, grünes Licht für die von der Verwaltung beantragte Verlängerung des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bis Ende des Jahres 2022 gegeben. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hatte dies mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Gastronomen in Zeiten von Corona nach einem Gespräch mit der DEHOGA im Januar vorgeschlagen, nachdem sich die Situation zum Ende des Jahres 2021 zu entspannen schien.
“Die Terrassengebühren sollten ausgesetzt werden, solange die Pandemie in dieser Form anhält und die Gastronomie beeinträchtigt. Tatsächlich sind die Umsatzeinbußen für viele Gewerbetreibende in der Gastronomie weiterhin existenzbedrohend. Eine lebendige Gastronomie gehört zum Düsseldorfer Stadtleben dazu. Dies gilt es zu erhalten”, unterstrich der Oberbürgermeister.
“Auch ohne jeden Einzelfall zu kennen, können wir sagen, dass die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien, aufgrund der aktuellen Coronasituation für die Gewerbetreibenden weiterhin eine unbillige Härte darstellen würde. Diese gilt es zu vermeiden”, erklärte Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Für die Sondernutzung des Straßenraumes für gastronomische Zwecke sind Gebühren zu entrichten, die nach Maßgabe der Tarifstellen 7.1 bis 7.5 des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung erhoben werden. Für die Berechnung maßgeblich sind der Standort (Tarifzone 1 oder 2), der Zeitraum der Nutzung (Hauptsaison oder Nebensaison) und die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis (Monat, Saison oder ein Jahr).
Nach § 8 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung können im Einzelfall Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Dies sieht die Verwaltung aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie weiterhin als gegeben an.
In Düsseldorf werden in der Hauptsaison vom 31. März bis 31. Oktober rund 1.100 Gaststätten mit einer Terrassen im öffentlichen Straßenraum betrieben. In der Nebensaison vom 1. November bis 28. Februar sind es immerhin noch rund 400 Gastronomiebetriebe, die Tische und Stühle nach draußen stellen.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse können ab sofort gestellt werden. Der Gebührenverzicht wird im Genehmigungsverfahren automatisch berücksichtigt. Die Wirte können Kontakt mit der Stadt aufnehmen per E‑Mail an: sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de. Der Landeshauptstadt verzichtet in diesem Zusammenhang auf Einnahmen von rund zwei Millionen Euro.
Die Stadt sollte aber auch dafür Sorge tragen, das die Außenterrassen, insbesondere die, die sich auf Parkplätzen befinden, in der übrigen Zeit nicht als Lagerfläche für Terrassenmöbel genutzt werden.