Weil er zwei Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes beleidigt und einen davon durch einen Schlag ins Gesicht tätlich angegriffen hatte, ist jetzt ein Mann vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe das geringe Einkommen des Beschuldigten.
Zwei Mitarbeiter Verkehrsüberwachung waren am Samstagvormittag, 6. November, gegen 11.10 Uhr im Einsatz, weil ein Falschparker einen Behindertenparkplatz blockiert hatte. Dessen Fahrzeug wurde gerade abgeschleppt, als ein Passant hinzukam. Der Mann begann, sich über das vermeintlich nicht korrekt abgestellte Dienstfahrzeug der Einsatzkräfte aufzuregen. Ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung versuchte, ihm Einzelheiten zum Einsatz und dazu zu erklären. Währenddessen beleidigte der Passant den Mitarbeiter mehrfach, kam ihm ohne Schutzmaske immer näher. Er wurde nun gebeten, seine Personalien anzugeben, worauf er auch den zweiten Ordnungsamtsmitarbeiter, der hinzugekommen war, beleidigte. Schließlich wollte der Mann sich davonmachen, woran ihn die Verkehrsüberwachungskräfte hindern wollten. Der Passant schlug der einen Einsatzkraft daraufhin vor den Augen des Abschleppwagenfahrers ins Gesicht. Selbst nach Eintreffen der hinzugezogenen Polizei beruhigte sich der Mann nicht.
Die Quittung für die Beschimpfungen und den tätlichen Angriff bekam er jetzt vom Amtsgericht. Dieses verurteilte den Mann zur Zahlung von 160 Tagessätzen à zehn Euro.