Start des digi­ta­len Trau­ka­len­ders mit (v.r.) dem Bei­geord­ne­ten Dr. Michael J. Rau­ter­kus, Ange­lika Weber (Lei­te­rin Stan­des­amt) und Harald Wehle (Lei­ter Amt für Einwohnerwesen),©Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Online-Ser­vice erleich­tert Terminbuchung/Kostenlose Reser­vie­rung des Wunschtermins

Der Hoch­zeits­tag soll einer der schöns­ten Tage im Leben sein — und mit dem neuen digi­ta­len Trau­ka­len­der erleich­tert das Stan­des­amt in Düs­sel­dorf nun den Weg dort­hin: Hei­rats­wil­lige kön­nen ab sofort ihren Wunsch­ter­min zur Ehe­schlie­ßung ein­fach online buchen.

Der digi­tale Trau­ka­len­der erwei­tert das Ange­bot der Online-Ter­min­ver­ein­ba­run­gen bei der Lan­des­haupt­stadt. Bis­her hat das Stan­des­amt die jähr­lich rund 2.500 Hei­rats­ter­mine manu­ell in den Kalen­der eingetragen.

“Mit dem digi­ta­len Trau­ka­len­der wird der Zugang zu einer sehr wich­ti­gen und bedeu­ten­den Ver­wal­tungs­leis­tung für die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer jetzt deut­lich kom­for­ta­bler. Die neue Online-Reser­vie­rung ermög­licht den Hoch­zeits­paa­ren eine ein­fa­che und sichere Pla­nung ihres Wunsch­or­tes bzw. Wunsch­ter­mins für einen der schöns­ten Tage im Leben”, begrüßt der Bei­geord­nete für Bür­ger­ser­vice und Digi­ta­li­sie­rung, Dr. Michael J. Rau­ter­kus, den Start des neuen Ange­bo­tes. “Mit dem digi­ta­len Trau­ka­len­der set­zen wir heute den ers­ten Bau­stein für die Erwei­te­rung und Moder­ni­sie­rung der Online-Ter­min­ver­ein­ba­rung der Stadt­ver­wal­tung in Kraft. Wei­tere Schritte zur Ver­bes­se­rung der Bür­ger­ser­vices fol­gen bereits in Kürze.”

Beson­ders beliebte Trau­ter­mine sorg­ten immer wie­der dafür, dass sich am Stich­tag für die Anmel­dung der Ehe­schlie­ßung oft Schlan­gen vor dem Haus bil­de­ten, mit ent­spre­chend lan­gen War­te­zei­ten. Der bis­her für alle Trau­ter­mine ver­wen­dete ana­loge Kalen­der ver­hin­derte durch seine ein­ge­schränkte Ver­füg­bar­keit oft kurz­fris­tige Aus­künfte oder Ent­schei­dun­gen über Terminwünsche.

Künf­tig müs­sen die Braut­paare nicht mehr beim Stan­des­amt anfra­gen, um sich über ver­füg­bare Trau­ter­mine zu erkun­di­gen, son­dern kön­nen die Ver­füg­bar­keit bequem online prü­fen. Der Trau­ka­len­der ermög­licht eine Suche nach ver­füg­ba­ren Ter­mi­nen am gewünsch­ten Trau­ort oder nach allen Loca­ti­ons, die am bevor­zug­ten Hoch­zeits­ter­min frei sind. Diese wer­den mit Foto und einer kur­zen Beschrei­bung prä­sen­tiert, damit sich die Paare eine Vor­stel­lung über das Ambi­ente des Trau­or­tes machen können.

Prü­fung der Unter­la­gen bleibt notwendig
Hei­rats­wil­lige Paare, die ihren Wunsch­ter­min gefun­den haben, kön­nen die­sen kos­ten­frei online reser­vie­ren. Die finale Bestä­ti­gung erfolgt aller­dings erst nach Prü­fung der not­wen­di­gen Unter­la­gen durch das Stan­des­amt, denn schließ­lich muss für die­sen wich­ti­gen Tag im Leben alles voll­stän­dig vor­lie­gen und in Ord­nung sein. Das Per­so­nen­stands­ge­setz schreibt vor, dass eine Ehe­schlie­ßung nur vor­ge­nom­men wer­den kann, wenn keine Ehe­hin­der­nisse vor­lie­gen. Daher muss das Stan­des­amt prü­fen, ob die Ehe­schlie­ßung vor­ge­nom­men wer­den kann und teilt dies den Ehe­schlie­ßen­den ver­bind­lich mit. Erfolgt die Ehe­schlie­ßung nicht inner­halb von sechs Mona­ten nach die­ser Mit­tei­lung, sind eine neue Anmel­dung und eine erneute Prü­fung der Ehe­fä­hig­keit nötig. Daher kön­nen die Anmel­dung der Ehe­schlie­ßung und die Reser­vie­rung eines Trau­ter­mins grund­sätz­lich maxi­mal sechs Monate vor der Trau­ung erfolgen.

Der neue digi­tale Trau­ka­len­der fragt bei den Paa­ren die für die Anmel­dung der Ehe­schlie­ßung erfor­der­li­chen Anga­ben ab und über­mit­telt diese an das Stan­des­amt. Durch die Kennt­nis der per­sön­li­chen Umstände (z.B. Staats­an­ge­hö­rig­keit, Geburts­staat, Vor­e­hen) kön­nen die Stan­des­be­am­tin­nen und Stan­des­be­am­ten indi­vi­du­ell und ziel­ge­rich­tet prü­fen, wel­che Doku­mente jeweils für die Anmel­dung der Ehe­schlie­ßung erfor­der­lich sind. Dazu erhal­ten die Braut­paare eine Mit­tei­lung mit indi­vi­du­el­ler Auf­lis­tung. Die­ser Ser­vice erleich­tert den for­mel­len, aber not­wen­di­gen Teil der Ehe­schlie­ßung und ermög­licht damit ins­ge­samt eine Beschleu­ni­gung des Anmeldeverfahrens.

Soll­ten die Braut­paare nach der Ter­min­re­ser­vie­rung kei­nen Kon­takt zum Stan­des­amt auf­neh­men, wer­den sie durch die Soft­ware ein­mal per E‑Mail erin­nert. Sofern auch dar­auf keine Reak­tion erfolgt, wird der reser­vierte Ter­min auto­ma­tisch wie­der frei­ge­ge­ben. So ent­fällt auch hier eine hän­di­sche Kor­rek­tur im Trau­ka­len­der — und der Ter­min kann durch andere Braut­paare reser­viert werden.

Wenn Braut­paare ihren Trau­ter­min nicht online reser­vie­ren kön­nen oder wol­len, ist selbst­ver­ständ­lich auch wei­ter­hin eine Reser­vie­rung direkt beim Stan­des­amt möglich.

Den digi­ta­len Trau­ka­len­der fin­det man im Ser­vice­por­tal der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf oder direkt unter traukalender.duesseldorf.de.

werbung