Licht­stele an der Flügelstraße,©Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Opti­mie­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit bei gerin­ger Beleuch­tung durch Gas­la­ter­nen beginnt

Gas­la­ter­nen ver­lei­hen dem Düs­sel­dor­fer Stadt­bild ein his­to­ri­sches Flair und spen­den zeit­gleich sanf­tes Licht. Nach­dem der Rat der Lan­des­haupt­stadt sich für den Erhalt der Gas­be­leuch­tung aus­ge­spro­chen hat, ste­hen die Gas­la­ter­nen seit Sep­tem­ber 2020 unter Denk­mal­schutz: 10.000 Exem­plare sol­len in Düs­sel­dorf dau­er­haft erhal­ten blei­ben. Nun tes­tet die Stadt, wie die Sicher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den auch bei sanf­tem Licht gewähr­leis­tet wer­den kann.

Seit Ende Januar wer­den soge­nannte “Adap­ti­ons­stre­cken” getes­tet. Hin­ter­grund ist, dass das Beleuch­tungs­ni­veau in gas­be­leuch­te­ten Stra­ßen tech­no­lo­gisch bedingt nied­rig ist. Beim Wech­sel von einer strom­be­leuch­te­ten Haupt­ver­kehrs­straße mit hohem Beleuch­tungs­ni­veau in eine gas­be­leuch­tete Straße oder umge­kehrt kommt der Ein­mün­dungs­stre­cke eine beson­dere Bedeu­tung zu, da sich das mensch­li­che Auge einer Ver­än­de­rung der Leucht­dichte im Gesichts­feld nur mit einer gewis­sen zeit­li­chen Ver­zö­ge­rung anpas­sen kann. Aus die­sem Grund muss für die Adap­tion ein nied­ri­ge­res oder höhe­res Beleuch­tungs­ni­veau eine aus­rei­chende Zeit vor­han­den sein. Die Länge der Adap­ti­ons­stre­cke hängt damit von dem Beleuch­tungs­un­ter­schied und der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit ab. Aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit kön­nen Gas­leuch­ten per­spek­ti­visch nur in 30er-Zonen auf­zu­fin­den sein; in Stra­ßen mit einer höhe­ren Geschwin­dig­keit sol­len diese abge­baut werden.

Die erste Test­stre­cke befin­det sich zwi­schen Gan­gel­platz und Emma­straße. Dort wird gezielt die Ver­bes­se­rung der Beleuch­tungs­si­tua­tion beim Abbie­gen getes­tet mit dem Ziel, dass die gewon­ne­nen Erkennt­nisse in zukünf­tige Beleuch­tungs­pla­nun­gen ein­flie­ßen. An die­ser Adap­ti­ons­stre­cke, die rund 50 Meter lang ist, wur­den rund um den Gan­gel­platz (Flü­gel­straße und Kirch­straße) Ste­len instal­liert; auf der Emma­straße zusätz­lich Seil­leuch­ten. Beide Adap­ti­ons­leuch­ten heben sich optisch von den Gas­leuch­ten ab und spen­den hel­le­res Licht.

Eine Ste­len­leuchte kos­tet im Ver­gleich zu einer tech­ni­schen LED-Stra­ßen­leuchte etwa 50 Pro­zent mehr. Selbst­ver­ständ­lich ist auch eine Stra­ßen­leuchte für die Auf­gabe geeig­net — in die Aus­wer­tung der Bemus­te­rung flie­ßen unter ande­rem Aspekte wie Stadt­bild­ge­stal­tung, Denk­mal­schutz und Wirt­schaft­lich­keit ein.

Par­al­lel zum Test in Ober­bilk sol­len zwei wei­tere Test­stre­cken fol­gen: eine Teil­stre­cke in Düs­sel­dorf Wers­ten sowie eine wei­tere in Düs­sel­dorf Ben­rath. In Wers­ten liegt der Schwer­punkt hin­sicht­lich der Ver­kehrs­si­cher­heit nicht auf der Abbie­ge­spur, son­dern auf dem Fuß­gän­ger­über­weg (Zebra­strei­fen). Die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung regelt ein Beleuch­tungs­ni­veau, wel­ches 100 Meter vor- sowie hin­ter dem Fuß­gän­ger­über­weg erreicht wer­den muss. Da eine Gas­leuchte die­ses Beleuch­tungs­ni­veau nicht errei­chen kann, wer­den auch dort Adap­ti­ons­leuch­ten ein­ge­setzt. Getes­tet wer­den an die­sem Stand­ort tech­ni­sche Stra­ßen­leuch­ten. Diese schüt­zen zudem die Fuß­gän­ger, da diese bei hel­le­rem Licht bes­ser gese­hen werden.

In Ben­rath soll die Ein­rich­tung der Test­stre­cke im Zusam­men­hang mit Netz­ar­bei­ten der Stadt­werke erfol­gen. In der Sophien­straße wird eine stadt­ge­stal­te­risch und für den Denk­mal­schutz ver­träg­li­che Vari­ante aus­pro­biert, bei der die Adap­ti­ons­leuch­ten optisch den erhal­te­nen Gas­leuch­ten ange­passt werden.

Alle Ergeb­nisse der Test­stre­cken wer­den im Anschluss aus­ge­wer­tet und flie­ßen in die künf­tige Pla­nung ein. Betei­ligt an dem Pro­jekt sind, neben dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment, zudem das Insti­tut für Denk­mal­schutz und die Stadt­werke Düs­sel­dorf AG als Ver­trags­part­ner für die öffent­li­che Beleuch­tung der Stadt.

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