Inter­es­sierte sind herz­lich ein­ge­la­den, an den Gewäs­ser­schauen teilzunehmen,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Marcel Neuhaus

 

Inter­es­sierte sind am 2. März und am 16. März ein­ge­la­den mitzugehen

Im Düs­sel­dor­fer Osten, am Pil­le­bach und am Flieth­bach, fin­den am Mitt­woch, 2. März, und am Mitt­woch, 16. März, die nächs­ten Gewäs­ser­schauen des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz statt. Als “Gewäs­ser­schau” wird die Besich­ti­gung und Bege­hung eines Gewäs­sers, der Ufer und des für die öko­lo­gi­sche Funk­tion not­wen­di­gen Umfel­des durch Fach­leute und Öffent­lich­keit bezeichnet.

Die Gewäs­ser­schau ist öffent­lich, es ist allen Inter­es­sier­ten gestat­tet teil­zu­neh­men. Am Mitt­woch, 2. März, wird das Gebiet zwi­schen Luden­berg und Ger­ri­cus­straße besich­tigt. Treff­punkt ist um 9 Uhr am Regen­rück­hal­te­be­cken In der Flieth in Knitt­kuhl. Am Mitt­woch, 16. März, fin­det die Bege­hung zwi­schen der Ger­ri­cus­straße und der Mün­dung in die Nörd­li­che Düs­sel statt. Treff­punkt ist der Schüt­zen­platz an der Ger­ri­cus­straße in Ger­res­heim, eben­falls um 9 Uhr.

Amt­li­che Gewäs­ser­schauen sol­len Miss­stände auf­de­cken und deren Besei­ti­gung zeit­nah ein­lei­ten. Ein bei­spiel­haf­ter Miss­stand wäre die ille­gale Lage­rung von was­ser- und natur­ge­fähr­den­den Stof­fen. Auch die ord­nungs­ge­mäße Unter­hal­tung des Gewäs­sers wird im Rah­men einer Gewäs­ser­schau über­wacht. Bei der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf küm­mert sich der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb als Unter­hal­tungs­pflich­ti­ger unter ande­rem um den Pil­le­bach und den Flieth­bach. Auf­sichts­be­hörde ist das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, das durch das Lan­des­was­ser­ge­setz ver­pflich­tet ist, Gewäs­ser­schauen an den in Düs­sel­dorf lie­gen­den Fließ­ge­wäs­sern durchzuführen.

“Wir möch­ten die Anlie­ger dar­auf auf­merk­sam machen, dass es für die Gewäs­ser­schau not­wen­dig sein kann, Pri­vat­grund­stü­cke zu betre­ten”, sagt Umwelt­amts­lei­ter Tho­mas Loo­sen. “Dazu ist die zustän­dige Behörde laut § 101 des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes berech­tigt. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis und ver­si­chern, Beein­träch­ti­gun­gen so gering wie eben mög­lich zu hal­ten. Inter­es­sierte sind herz­lich ein­ge­la­den, an den Gewäs­ser­schauen teilzunehmen.”

Für die Anreise zum Treff­punkt sind die Teil­neh­men­den selbst ver­ant­wort­lich. Wet­ter­an­ge­passte Klei­dung und Schuh­werk wer­den emp­foh­len. Es sind die dann gel­ten­den Corona-Regeln zu beachten.