E‑Scooter in der Müh­len­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Nächs­ter Schritt: Ver­leih­fir­men müs­sen neue Son­der­nut­zungs­ge­neh­mi­gung beantragen/Dafür gel­ten neue Konditionen

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf setzt ihr E‑S­coo­ter-Kon­zept wei­ter um: Ab sofort wer­den neue Son­der­nut­zungs­ge­neh­mi­gun­gen für den Zeit­raum vom 15. April 2022 bis 31. Dezem­ber 2022 aus­ge­stellt. Das Inter­es­sen­be­kun­dungs- und Antrags­ver­fah­ren für gewerb­li­che E‑S­coo­ter-Ver­leih­fir­men, das die Vor­aus­set­zung für die Geneh­mi­gung bil­det, beginnt am heu­ti­gen Diens­tag, 8. März, und läuft bis Frei­tag, 8. April.

Die ord­nungs­ge­mäße Teil­nahme an die­sem Ver­fah­ren stellt zugleich den Antrag auf Ertei­lung der Son­der­nut­zungs­er­laub­nis (§§ 18 ff StrWG NRW) dar. Mit der neuen Erlaub­nis sind neue, ange­passte Gebüh­ren ver­bun­den. Nach Abschluss des Ver­fah­rens ist eine wei­tere Ertei­lung von Son­der­nut­zungs­ge­neh­mi­gun­gen in die­sem Zusam­men­hang aus­ge­schlos­sen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen sowie die für inter­es­sierte Unter­neh­men rele­van­ten Unter­la­gen wer­den unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/sondernutzungserlaubnis-fuer-e-scooter.html bereitgestellt.

Ziel des Kon­zep­tes ist die Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit und der Ord­nung der E‑Scooter im Stadt­bild. Die Gesamt­flot­ten­zahl der E‑Scooter ist mitt­ler­weile auf 8.400 Fahr­zeuge fest­ge­setzt wor­den – zuvor waren es noch 12.700 Fahr­zeuge (Stand August 2021). Dabei wird das Stadt­ge­biet für das Ver­leih-Ange­bot nun in drei Gebiete auf­ge­teilt. Gebiet A mit 1.800 Fahr­zeu­gen umfasst die Alt­stadt, die Carl­stadt und Stadt­mitte. Das Ange­bot erfolgt dort nur sta­ti­ons­ba­siert, das heißt, die E‑Scooter kön­nen an einer Sta­tion aus­ge­lie­hen wer­den und müs­sen abschlie­ßend zu einer Sta­tion zurück gebracht wer­den. Im Gebiet B (Pem­pel­fort, Golz­heim, Deren­dorf, Mör­sen­broich, Hafen, Düs­sel­tal, Flin­gern-Nord, Flin­gern-Süd, Ober­bilk, Fried­rich­stadt, Unter­bilk, Bilk, Nie­der­kas­sel und Ober­kas­sel) wird die Flot­ten­größe auf 4.900 Fahr­zeuge begrenzt. Dort wer­den die Fahr­zeuge im so genann­ten free-floa­ting-Prin­zip ange­bo­ten. Die Nut­zer kön­nen sie im Stra­ßen­raum aus­lei­hen und sie zum Abschluss des Leih­vor­gangs wie­der ver­kehrs­ge­recht dort abstel­len. In sen­si­blen Gebie­ten wie Stadt­teil­zen­tren wer­den Aus­leih­sta­tio­nen ein­ge­rich­tet. Im rest­li­chen Stadt­ge­biet (Gebiet C) gilt “free-floa­ting” bei einer Flot­ten­größe von 1.700 Fahrzeugen.

Für das Jahr 2023 wird eine neue Aus­schrei­bung statt­fin­den, um die Zahl der Anbie­ter zu begren­zen sowie wei­tere Vor­keh­run­gen zur Ver­kehrs­si­cher­heit und zur Ord­nung umzusetzen.