Mehr als 15.000 Wohnungseigentümer werden von der Stadt zu den erhobenen Mieten befragt
Mehr als 15.000 Wohnungseigentümer erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadtverwaltung. Die Stadt bittet um Angaben zu vermieteten Wohnungen, um angemessene Mietobergrenzen für Beziehende von Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) festlegen zu können.
Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Als Trägerin der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch übernimmt die Stadt Düsseldorf die Wohnkosten für Empfänger von Grundsicherungsleistungen, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. In Düsseldorf beziehen mehr als 40.000 Haushalte Grundsicherungsleistungen. Voraussetzung für die Übernahme der Wohnkosten ist jedoch, dass diese angemessen sind. Die Landeshauptstadt ist daher verpflichtet, angemessene Mietobergrenzen festzulegen und regelmäßig zu aktualisieren. Hierfür werden Daten zu den Wohnungsmieten erhoben, auf deren Basis dann Mietobergrenzen festgelegt werden.
Bereits 2014 und 2018 führte das städtische Amt für Statistik und Wahlen eine entsprechende schriftliche Befragung unter Eigentümern, die Wohnungen vermieten, durch. Diese Befragung wird nun turnusgemäß wiederholt. Das Amt für Statistik und Wahlen verfügt über eine aus datenschutzrechtlicher Sicht abgeschottete Statistikstelle, die eine gerichtsfeste Bestimmung der Bedarfe der Unterkunft vornehmen kann.
Zufällig ausgewählte Wohnungseigentümer in der Stadt erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit Informationen zur Erhebung sowie einen Fragebogen. Eine Online-Eingabe der Daten ist auch möglich. Die Erhebungsmethodik ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf abgestimmt. Die Teilnahme an dieser repräsentativen Erhebung ist freiwillig. Dennoch ist es für die Aussagekraft der Ergebnisse wichtig, dass möglichst viele Personen, die einen Fragebogen erhalten, diesen ausfüllen und zurückschicken. Durch ihre Teilnahme tragen die Wohnungseigentümer dazu bei, dass die zur Finanzierung der Grundsicherungsleistungen erforderlichen Steuergelder sachgerecht und effizient eingesetzt werden können.
Mit der Festlegung der Mietobergrenzen ist in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen. Die einzelnen Mietwerte können dann auf der Homepage des Amtes für Soziales unter www.duesseldorf.de/soziales/sozialhilfe/miete-unterkunftskosten.html eingesehen werden.