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Durch das Pro­jekt Rhein­takt wird Ange­bot von Bus­sen und Bah­nen im Stadt­ge­biet vor­zei­tig optimiert

Der Rat der Stadt hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 10. März, die Neu­auf­stel­lung des Nah­ver­kehrs­plans beschlos­sen. Die Stadt­ver­wal­tung wird nun einen Plan­ent­wurf aus­ar­bei­ten. Dar­über hin­aus wur­den Rhein­bahn und Stadt­ver­wal­tung im Rah­men des Pro­jek­tes Rhein­takt beauf­tragt, das Ange­bot von Bus­sen und Bah­nen im Stadt­ge­biet kurz­fris­tig zu optimieren.

Der Ent­wurf des neuen Nah­ver­kehrs­plans soll bis Ende 2023 fer­tig­ge­stellt und in die Bezirks­ver­tre­tun­gen sowie den Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss zur Bera­tung ein­ge­bracht wer­den. Bereits wäh­rend der Erar­bei­tung des Ent­wurfs sol­len neben Ver­kehrs­un­ter­neh­men und benach­bar­ten Auf­ga­ben­trä­gern auch die Men­schen vor Ort sowie Ver­bände im Rah­men einer digi­ta­len Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung die Mög­lich­keit bekom­men, ihre Anre­gun­gen früh­zei­tig mit­zu­tei­len. Alle Anre­gun­gen wer­den im Auf­stel­lungs­ver­fah­ren geprüft. Der neue Nah­ver­kehrs­plan wird vor­aus­sicht­lich 2024 durch den Stadt­rat beschlos­sen wer­den kön­nen. Danach soll der Plan kon­ti­nu­ier­lich fort­ge­schrie­ben werden.

Die Neu­auf­stel­lung ist unter ande­rem nötig gewor­den, weil sich aus dem Mobi­li­ät­splan D, der aktu­ell erar­bei­tet und bis Mitte des Jah­res voll­endet sein wird, diverse neue stra­te­gi­sche Ziele und Pro­jekte zur Wei­ter­ent­wick­lung der Mobi­li­täts­an­ge­bote in Düs­sel­dorf all­ge­mein und beson­ders für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) erge­ben. Bus­sen und Bah­nen soll im Rah­men der ange­streb­ten Mobi­li­täts­wende zukünf­tig eine deut­lich grö­ßere Rolle zukom­men. Der aktu­elle Arbeits­stand des Mobi­li­täts­plans D sieht eine Erhö­hung des ÖPNV-Anteils von 21 Pro­zent im Jahr 2017 auf 24 Pro­zent im Jahr 2030 bezie­hungs­weise 28 Pro­zent im Jahr 2040 vor. Da der ÖPNV gerade bei mitt­le­ren und hohen Ent­fer­nun­gen seine Vor­teile aus­spielt und zusätz­li­che Ver­kehrs­an­teile über­neh­men soll, wird seine Ver­kehrs­leis­tung um fast zwei Drit­tel stei­gen. Des­halb muss das ÖPNV-Netz aus­ge­wei­tet und das Ange­bot erhöht wer­den. Diese Ände­run­gen müs­sen in den Nah­ver­kehrs­plan auf­ge­nom­men werden.

Der VRR erar­bei­tet zur­zeit sein Ziel­kon­zept für den Schie­nen­ver­kehr in der Düs­sel­dor­fer Region. Nach aktu­el­lem Pla­nungs­stand wird das Ange­bot aus­ge­wei­tet und der Takt auf den S‑Bahnlinien an Werk­ta­gen vom 20- auf den 30/15-Minu­ten-Takt opti­miert. Dabei muss geprüft wer­den, wie das kom­mu­nale Ange­bot an Bus­sen und Bah­nen mit­tel- und lang­fris­tig an die Ver­än­de­run­gen im Schie­nen­ver­kehr ange­passt wer­den soll, um attrak­tive Anschlüsse und Wege­ket­ten zu errei­chen. Zudem sind aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten im inner­städ­ti­schen Bahn- und Bus­an­ge­bot vor­zu­hal­ten, um die zusätz­li­chen Fahr­gäste aus dem Schie­nen­ver­kehr der Bahn auf­neh­men zu können.

Die bis­he­rige Pra­xis, etwa alle fünf Jahre einen neuen Nah­ver­kehrs­plan auf­zu­stel­len und gleich­zei­tig klei­nere Anpas­sun­gen im Leis­tungs­an­ge­bot häu­fi­ger und inner­halb die­ser Peri­oden in den poli­ti­schen Gre­mien bera­ten und ent­schei­den zu las­sen, soll nun wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Der neue Nah­ver­kehrs­plan soll bau­stein­weise und redak­tio­nell fle­xi­bel auf­ge­baut wer­den, so dass bedarfs­weise jähr­li­che Fort­schrei­bun­gen direkt digi­tal durch Aus­tausch und Ergän­zung der rele­van­ten Sei­ten ein­ge­ar­bei­tet wer­den kön­nen. Ziel ist es, aktu­el­len Ent­wick­lun­gen zeit­nah und fle­xi­bel Rech­nung tra­gen zu kön­nen und gleich­zei­tig jeder­zeit ein aktu­ell gül­ti­ges Gesamt­do­ku­ment des Nah­ver­kehrs­plans als PDF bereit­hal­ten und ver­öf­fent­li­chen zu können.

Pro­jekt “Rhein­Takt”
Da die Neu­auf­stel­lung des Nah­ver­kehrs­plans einige Zeit in Anspruch nimmt, wol­len Rhein­bahn und Stadt­ver­wal­tung das Ange­bot von Bus­sen und Bah­nen im Zuge des Pro­jek­tes “Rhein­Takt” vor­ge­zo­gen opti­mie­ren. Das Ver­kehrs­netz der Rhein­bahn wurde in den ver­gan­ge­nen Jah­ren suk­zes­sive erwei­tert, um einer­seits lokal ver­än­derte Anfor­de­run­gen wie ver­än­derte Erschlie­ßungs­an­for­de­run­gen oder lokale Wün­sche und ande­rer­seits über­ge­ord­nete Ziel­set­zun­gen wie zum Bei­spiel ein bes­se­rer Takt im Frei­zeit­ver­kehr oder beschleu­nigte Linien auf Tan­gen­ten abzu­bil­den. Der Schwer­punkt der linien- und fahr­plan­mä­ßi­gen Opti­mie­run­gen wird auf dem Stadt­bahn- und Stra­ßen­bahn­netz lie­gen. Die deut­lich kom­ple­xere Opti­mie­rung des Bus­net­zes wird im Rah­men der Neu­auf­stel­lung des Nah­ver­kehrs­plans erfol­gen. Tak­t­an­pas­sun­gen sind zur Sicher­stel­lung eines har­mo­ni­sier­ten Gesamt­an­ge­bots aller­dings auch im Bus­netz vorgesehen.

Eck­punkte des vor­ge­se­he­nen Kon­zepts (Stand Dezem­ber 2021):
Ein­heit­li­ches Takt­schema: 10/20-Minu­ten-Takt Mon­tag bis Frei­tag ab Betriebs­be­ginn bis etwa 20.30 Uhr und Sams­tag etwa 9 bis 20.30 Uhr, 15/30-Minu­ten-Takt zu den übri­gen Zei­ten; Har­mo­ni­sie­rung aller Rhein­bahn­li­nien unter­ein­an­der und mit der S‑Bahn
Opti­mierte Takte bei Lini­en­über­la­ge­run­gen (etwa 5‑Mi­nu­ten-Takte zum Frei­li­grath­platz oder zur Wers­te­ner Dorf­straße statt wie heute abwech­selnd alle 3 und 7 Minu­ten eine Bahn); dies erfor­dert teil­weise Lini­en­än­de­run­gen wie einen Tausch der süd­li­chen Linienäste
Lini­en­op­ti­mie­rung im Stadt­bahn-/Stra­ßen­bahn­netz mit dem Ziel der Rea­li­sie­rung eines 10-Minu­ten-Takts in der Haupt­ver­kehrs­zeit als Min­dest­stan­dard auf allen Linien; dies erfor­dert zum Teil die Zusam­men­fas­sung von Linien wie etwa U74 und U76 zu einer Linie von Kre­feld in den Düs­sel­dor­fer Süden
Prü­fung von Ange­bots­ver­bes­se­run­gen, zum Bei­spiel die Aus­wei­tung des 5‑Mi­nu­ten-Takts im Hoch­flur-Stadt­bahn­netz durch Ver­län­ge­rung einer Linie vom Haupt­bahn­hof nach Lierenfeld
Ver­bes­serte Anschlüsse durch sym­me­tri­sche Fahr­pläne — Anschluss in der Hin­rich­tung gleich gut wie in der Rück­rich­tung — und har­mo­ni­sierte Takte
Bes­sere Pünkt­lich­keit durch Abbau von Kon­flik­ten im Zuge der Linien- und Fahr­plan­op­ti­mie­rung der Rhein­bahn-Linien unter­ein­an­der an dicht befah­re­nen Knotenpunkten

Hin­ter­grund: Nahverkehrsplan
Nach den §§ 8 und 9 des Geset­zes über den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr in Nord­rhein-West­fa­len (ÖPNVG NRW) sind die Auf­ga­ben­trä­ger ver­pflich­tet, einen Nah­ver­kehrs­plan auf­zu­stel­len. Im Nah­ver­kehrs­plan sind auf der Grund­lage der vor­han­de­nen und geplan­ten Sied­lungs- und Ver­kehrs­struk­tu­ren sowie einer Pro­gnose der zu erwar­ten­den Ver­kehrs­ent­wick­lung Ziele und Rah­men­vor­ga­ben für das betrieb­li­che Leis­tungs­an­ge­bot und seine Finan­zie­rung sowie die Inves­ti­ti­ons­pla­nung fest­zu­le­gen. Min­dest­an­for­de­run­gen für Betriebs­zei­ten, Zug­fol­gen und Anschluss­be­zie­hun­gen an wich­ti­gen Ver­knüp­fungs­punk­ten sowie Stan­dards für Fahr­zeuge, Infra­struk­tur, Bar­rie­re­frei­heit und das ein­ge­setzte Per­so­nal sind im Nah­ver­kehrs­plan dar­zu­stel­len. Der Nah­ver­kehrs­plan bil­det die Grund­lage für die Beauf­tra­gung der Ver­kehrs­un­ter­neh­men mit der Durch­füh­rung der Ver­kehrs­leis­tun­gen, ins­be­son­dere für den Dienst­leis­tungs­auf­trag an die Rhein­bahn. Der aktu­ell gül­tige Düs­sel­dor­fer Nah­ver­kehrs­plan 2017 wurde am 18. Mai 2017 vom Rat beschlossen.

Der neue Nah­ver­kehrs­plan soll ana­log zu den bewähr­ten Auf­stel­lungs­ver­fah­ren für die vor­he­ri­gen Nah­ver­kehrs­pläne in einem “Arbeits­kreis NVP” erar­bei­tet und abge­stimmt wer­den. Der Arbeits­kreis ist zusam­men­ge­setzt aus kom­mu­na­len Ver­tre­tern der Mobi­li­täts- und Ver­kehrs­pla­nung, des Städ­te­baus, der Umwelt­be­lange, wie auch Ver­tre­tern der Behin­der­ten­ko­or­di­na­tion, des Senio­ren­rats, des Jugend­rats sowie des Gleich­stel­lungs­bü­ros. Die benach­bar­ten Auf­ga­ben­trä­ger sowie die das Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet bedie­nen­den Ver­kehrs­un­ter­neh­men wer­den früh in den Erar­bei­tungs­pro­zess ein­be­zo­gen. Die Feder­füh­rung des Arbeits­krei­ses sowie des Auf­stel­lungs­ver­fah­rens oblie­gen der kom­mu­na­len Mobi­li­täts­ver­wal­tung. Zusätz­lich soll auch ein Ange­bot an die Nach­bar­kreise und an den VRR erge­hen, die der­zeit par­al­lel zur Neu­auf­stel­lung anste­hen­den Nah­ver­kehrs­pläne in einem regio­na­len Arbeits­kreis abzustimmen.