Ein Eis essen kann teuer werden — zumindest dann, wenn man dafür sein Auto auf einem Behindertenparkplatz parkt und Kräfte des Ordnungsamtes beleidigt. Diese Erfahrung musste ein 54-jähriger Düsseldorfer machen, der jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt wurde.
Am 13. August 2020 bemerkte ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes ein parkendes Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Eine besondere Parkberechtigung lag nicht vor. Kurz darauf tauchte der Fahrzeugführer mit einem Becher Eis in der Hand auf. Er meinte, er hätte ja nur eine Minute dort geparkt und würde nur auf seine Frau warten. Der Ordnungsamtsmitarbeiter wollte es bei einer mündlichen Verwarnung belassen, sofern das Fahrzeug unverzüglich entfernt wird. Darauf entgegnete der Mann lapidar, dass “es doch gar nicht so viele Schwerbehinderte” gebe und machte keine Anstalten, das Fahrzeug weg zu fahren. Als die Einsatzkraft schlussendlich begann, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, begann der 54-Jährige, ihn zu provozieren, während er sein Eis seelenruhig weiter aß.
Da der Mann das Fahrzeug nach nochmaliger Aufforderung immer noch nicht wegfahren wollte, wurde ein Abschleppwagen angefordert. Nun stieg der Mann plötzlich doch in sein Fahrzeug. Auch seine Frau kam jetzt hinzu und setzte sich auf den Beifahrersitz. Bevor er sich schnell davon machte, wandte er sich bei geöffneter Fahrertür noch einmal an die Einsatzkraft und sagte “Passen Sie auf, sonst werde ich rabiat”, gefolgt von einer üblen Beleidigung. Er fuhr mit geöffneter Tür an und hörte nicht auf die Dienstkraft und seine Frau, die ihn beide aufforderten, stehen zu bleiben. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellte dann über die Stadt Düsseldorf Strafantrag wegen Beleidigung und konnte einen unbeteiligten Tat-Zeugen benennen.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Mann, dessen Eis ihn letztlich teuer zu stehen kam, zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.