Mehr Akzeptanz der Bevölkerung — auch in Angermund — wird angestrebt/Berücksichtigung einer Einhausungslösung gefordert
Die Planung im Planfeststellungsverfahren für den Rhein-Ruhr-Express-Planung (RRX) im Abschnitt 3.1 Kalkum — Angermund soll angepasst werden. Eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung — auch in Angermund — wird angestrebt, indem auch eine Einhausungslösung berücksichtigt wird. Diesen Prüfungsergebnissen der Stadtverwaltung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. April, zugestimmt. Sie werden jetzt an das Eisenbahn-Bundesamt gehen.
Als weiterer Verfahrensschritt steht dann der Erörterungstermin bei der Anhörungsbehörde an. Anschließend erfolgt der Planfeststellungsbeschluss, der auch öffentlich ausgelegt wird und gegen den Klage erhoben werden kann. Die Verfahrensdauer bis zum Planfeststellungsbeschluss dürfte sich geschätzt bis mindestens Anfang 2024 hinziehen. Zur Durchsetzung der eingebrachten Planungsalternativen und Forderungen zum Schallschutz oder mindestens zur deren abwägungsfehlerfreien Berücksichtigung behält sich die Stadt vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
Die Landeshauptstadt betont in ihrer Stellungnahme, dass sie den RRX-Ausbau und die damit einhergehende Stärkung des Schienenpersonenfern- und besonders auch des Schienenpersonennahverkehrs begrüßt. Die zur Planfeststellung eingereichte Ausbauplanung der DB Netz AG wird jedoch von der Landeshauptstadt als unzureichend abgelehnt, da sie den rechtlichen Vorgaben besonders an die Alternativenprüfung und die planerische Konfliktbewältigung sowie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht wird.
Die Stadt fordert daher eine Neuplanung der Gleisanlage unter stärkerer Gewichtung städtebaulicher, ökologischer und menschlicher Maßstäbe. Das Schutzgut Mensch, die Zerschneidungswirkungen und städtebauliche Aspekte müssen laut der Stellungnahme in dem dicht an die Gleistrasse angebauten Wohnsiedlungsgebiet Angermund stärker in der Infrastrukturplanung gewürdigt und berücksichtigt werden, indem auch eine Einhausungs- oder Tunnellösung in der erforderlichen Form gebaut werden kann.
Auch unter den bereits jetzt geltenden planungsrechtlichen und technischen Vorgaben ist eine deutlich bessere Planungslösung als die von der DB Netz AG vorgelegte Ausbauplanung grundsätzlich möglich und in Angermund sogar geboten, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Die Stadt fordert daher eine durchgreifende Überarbeitung der Planung unter Berücksichtigung einer Einhausungslösung. Vollkommen unabdingbar ist für die Landeshauptstadt die im gutachterlichen Workshop-Verfahren erarbeitete und der DB vorliegende Lärmschutzvariante mit teiltransparenten und begrünten Elementen. Eine ansatzweise städtebauliche Verträglichkeit der Lärmschutzwände kann nur auf Grundlage der gutachterlich in einem öffentlichen Werkstattverfahren aufgezeigten gestalterischen Aufwertung und den ökologischen Mehrwerten geschaffen werden.
Darüber hinaus kritisiert die Landeshauptstadt in ihrer Stellungnahme den viel zu kurz gefassten Prognosehorizont für die Planung und fordert eine Überprüfung und Aktualisierung der besonders für den Lärmschutz maßgeblich relevanten Prognosezugzahlen und Fahrzeugtypen. Für den Fall, dass eine Einhausungslösung nicht durchsetzbar sein wird, fordert die Stadt Verbesserungen für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Überdachung des neu zu bauenden S‑Bahn-Bahnsteiges sowie weitere Verbesserungen des Lärmschutzes, so die Ausweitung des besonders überwachten Gleises für alle sechs Gleise, die Einbeziehung innovativer Lärmschutzprojekte wie Diffraktoren oder Resonatoren und eine regelmäßige Überprüfung der Absorptionswirkung der Lärmschutzwände.
Hintergrund: RRX-Infrastrukturausbau
Der Infrastrukturausbau für den RRX erfordert Baurecht. Seit Jahren wird die RRX-Planung in Angermund heftig öffentlich diskutiert und kontrovers politisch beraten. Es gab intensive Abstimmungen mit der Stadt, einen Runden Tisch sowie vergleichende gutachterliche Untersuchungen zu den diskutierten Planungsvarianten ebenerdiger Gleisausbau, Gleis-Einhausung und Tunnellösung. Im letzten Jahr wurde das förmliche Planfeststellungsverfahren für die Erlangung des Baurechts eingeleitet. Die Planunterlagen der von der DB Netz AG favorisierten Planungslösung lagen in der Zeit vom 18. Oktober bis 17. November 2021 öffentlich aus. Damit bestand Gelegenheit zur Einreichung von Anregungen und Bedenken für die Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange. Die Stadt wurde als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die betroffenen Fachämter der Stadt hatten die Planunterlagen akribisch geprüft und mit externer juristischer Begleitung unter Führung des Dezernates für Mobilität zu einer städtischen Gesamtstellungnahme zusammengefasst.