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Mehr Akzep­tanz der Bevöl­ke­rung — auch in Anger­mund — wird angestrebt/Berücksichtigung einer Ein­hau­sungs­lö­sung gefordert

Die Pla­nung im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Rhein-Ruhr-Express-Pla­nung (RRX) im Abschnitt 3.1 Kal­kum — Anger­mund soll ange­passt wer­den. Eine brei­tere Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung — auch in Anger­mund — wird ange­strebt, indem auch eine Ein­hau­sungs­lö­sung berück­sich­tigt wird. Die­sen Prü­fungs­er­geb­nis­sen der Stadt­ver­wal­tung hat der Rat der Stadt in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 7. April, zuge­stimmt. Sie wer­den jetzt an das Eisen­bahn-Bun­des­amt gehen.

Als wei­te­rer Ver­fah­rens­schritt steht dann der Erör­te­rungs­ter­min bei der Anhö­rungs­be­hörde an. Anschlie­ßend erfolgt der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss, der auch öffent­lich aus­ge­legt wird und gegen den Klage erho­ben wer­den kann. Die Ver­fah­rens­dauer bis zum Plan­fest­stel­lungs­be­schluss dürfte sich geschätzt bis min­des­tens Anfang 2024 hin­zie­hen. Zur Durch­set­zung der ein­ge­brach­ten Pla­nungs­al­ter­na­ti­ven und For­de­run­gen zum Schall­schutz oder min­des­tens zur deren abwä­gungs­feh­ler­freien Berück­sich­ti­gung behält sich die Stadt vor, den Rechts­weg zu beschreiten.

Die Lan­des­haupt­stadt betont in ihrer Stel­lung­nahme, dass sie den RRX-Aus­bau und die damit ein­her­ge­hende Stär­kung des Schie­nen­per­so­nen­fern- und beson­ders auch des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs begrüßt. Die zur Plan­fest­stel­lung ein­ge­reichte Aus­bau­pla­nung der DB Netz AG wird jedoch von der Lan­des­haupt­stadt als unzu­rei­chend abge­lehnt, da sie den recht­li­chen Vor­ga­ben beson­ders an die Alter­na­ti­venprü­fung und die pla­ne­ri­sche Kon­flikt­be­wäl­ti­gung sowie den aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen nicht gerecht wird.

Die Stadt for­dert daher eine Neu­pla­nung der Gleis­an­lage unter stär­ke­rer Gewich­tung städ­te­bau­li­cher, öko­lo­gi­scher und mensch­li­cher Maß­stäbe. Das Schutz­gut Mensch, die Zer­schnei­dungs­wir­kun­gen und städ­te­bau­li­che Aspekte müs­sen laut der Stel­lung­nahme in dem dicht an die Gleis­trasse ange­bau­ten Wohn­sied­lungs­ge­biet Anger­mund stär­ker in der Infra­struk­tur­pla­nung gewür­digt und berück­sich­tigt wer­den, indem auch eine Ein­hau­sungs- oder Tun­nel­lö­sung in der erfor­der­li­chen Form gebaut wer­den kann.

Auch unter den bereits jetzt gel­ten­den pla­nungs­recht­li­chen und tech­ni­schen Vor­ga­ben ist eine deut­lich bes­sere Pla­nungs­lö­sung als die von der DB Netz AG vor­ge­legte Aus­bau­pla­nung grund­sätz­lich mög­lich und in Anger­mund sogar gebo­ten, heißt es in der Stel­lung­nahme der Ver­wal­tung. Die Stadt for­dert daher eine durch­grei­fende Über­ar­bei­tung der Pla­nung unter Berück­sich­ti­gung einer Ein­hau­sungs­lö­sung. Voll­kom­men unab­ding­bar ist für die Lan­des­haupt­stadt die im gut­ach­ter­li­chen Work­shop-Ver­fah­ren erar­bei­tete und der DB vor­lie­gende Lärm­schutz­va­ri­ante mit teil­trans­pa­ren­ten und begrün­ten Ele­men­ten. Eine ansatz­weise städ­te­bau­li­che Ver­träg­lich­keit der Lärm­schutz­wände kann nur auf Grund­lage der gut­ach­ter­lich in einem öffent­li­chen Werk­statt­ver­fah­ren auf­ge­zeig­ten gestal­te­ri­schen Auf­wer­tung und den öko­lo­gi­schen Mehr­wer­ten geschaf­fen werden.

Dar­über hin­aus kri­ti­siert die Lan­des­haupt­stadt in ihrer Stel­lung­nahme den viel zu kurz gefass­ten Pro­gno­se­ho­ri­zont für die Pla­nung und for­dert eine Über­prü­fung und Aktua­li­sie­rung der beson­ders für den Lärm­schutz maß­geb­lich rele­van­ten Pro­gno­se­zug­zah­len und Fahr­zeug­ty­pen. Für den Fall, dass eine Ein­hau­sungs­lö­sung nicht durch­setz­bar sein wird, for­dert die Stadt Ver­bes­se­run­gen für die bar­rie­re­freie Zugäng­lich­keit und die Über­da­chung des neu zu bau­en­den S‑Bahn-Bahn­stei­ges sowie wei­tere Ver­bes­se­run­gen des Lärm­schut­zes, so die Aus­wei­tung des beson­ders über­wach­ten Glei­ses für alle sechs Gleise, die Ein­be­zie­hung inno­va­ti­ver Lärm­schutz­pro­jekte wie Dif­f­rak­to­ren oder Reso­na­to­ren und eine regel­mä­ßige Über­prü­fung der Absorp­ti­ons­wir­kung der Lärmschutzwände.

Hin­ter­grund: RRX-Infrastrukturausbau
Der Infra­struk­tur­aus­bau für den RRX erfor­dert Bau­recht. Seit Jah­ren wird die RRX-Pla­nung in Anger­mund hef­tig öffent­lich dis­ku­tiert und kon­tro­vers poli­tisch bera­ten. Es gab inten­sive Abstim­mun­gen mit der Stadt, einen Run­den Tisch sowie ver­glei­chende gut­ach­ter­li­che Unter­su­chun­gen zu den dis­ku­tier­ten Pla­nungs­va­ri­an­ten eben­erdi­ger Gleis­aus­bau, Gleis-Ein­hau­sung und Tun­nel­lö­sung. Im letz­ten Jahr wurde das förm­li­che Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für die Erlan­gung des Bau­rechts ein­ge­lei­tet. Die Plan­un­ter­la­gen der von der DB Netz AG favo­ri­sier­ten Pla­nungs­lö­sung lagen in der Zeit vom 18. Okto­ber bis 17. Novem­ber 2021 öffent­lich aus. Damit bestand Gele­gen­heit zur Ein­rei­chung von Anre­gun­gen und Beden­ken für die Bür­ger­schaft und Trä­ger öffent­li­cher Belange. Die Stadt wurde als Trä­ger öffent­li­cher Belange betei­ligt. Die betrof­fe­nen Fachäm­ter der Stadt hat­ten die Plan­un­ter­la­gen akri­bisch geprüft und mit exter­ner juris­ti­scher Beglei­tung unter Füh­rung des Dezer­na­tes für Mobi­li­tät zu einer städ­ti­schen Gesamt­stel­lung­nahme zusammengefasst.