Im Düsseldorfer Hauptbahnhof findet am Wochenende (22. April bis 24. April), täglich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag, eine temporäre Waffenverbotszone statt. Dazu wird die Bundespolizei verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen kontrollieren. Für diesen Anlass hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Düsseldorfer Hauptbahnhof erlassen.
Laut Verfügung gilt für den genannten Zeitraum ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Allein von Januar bis März 2022 verzeichnet die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf für den Düsseldorfer Hauptbahnhof rund 70 Fälle, bei denen Tatverdächtige Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitführten. Aufgrund dieser Delikte kontrolliert die Bundespolizei verstärkt im Geltungsbereich. Dieser Bereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U‑Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherheitsleistung zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Platzverweis und/oder ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Die Verfügung wird im Düsseldorfer Hauptbahnhof ausgehängt und durch Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die Maßnahmen informiert.