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Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fin­det am Wochen­ende (22. April bis 24. April), täg­lich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Fol­ge­tag, eine tem­po­räre Waf­fen­ver­bots­zone statt. Dazu wird die Bun­des­po­li­zei ver­stärkt nach gefähr­li­chen Gegen­stän­den und Waf­fen kon­trol­lie­ren. Für die­sen Anlass hat die Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Sankt Augus­tin eine All­ge­mein­ver­fü­gung für den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof erlassen.

Laut Ver­fü­gung gilt für den genann­ten Zeit­raum ein Mit­führ­ver­bot von gefähr­li­chen Gegen­stän­den wie Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen sowie Mes­sern aller Art. Allein von Januar bis März 2022 ver­zeich­net die Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion Düs­sel­dorf für den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof rund 70 Fälle, bei denen Tat­ver­däch­tige Waf­fen oder andere gefähr­li­che Gegen­stände mit­führ­ten. Auf­grund die­ser Delikte kon­trol­liert die Bun­des­po­li­zei ver­stärkt im Gel­tungs­be­reich. Die­ser Bereich umfasst den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof mit sei­nen Gebäu­de­kom­ple­xen sowie den Gleis­an­la­gen. Aus­ge­nom­men davon sind die U‑Bahn und Stadt­bahn­be­rei­che. Die Ver­fü­gung gilt für alle Per­so­nen, die die­sen Gel­tungs­be­reich betre­ten oder sich darin aufhalten.

Die Kon­troll­maß­nah­men sol­len vor­beu­gen, schüt­zen und sen­si­bi­li­sie­ren. Ein Zuwi­der­han­deln gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung wird eine Sicher­heits­leis­tung zur Folge haben. Des Wei­te­ren kann ein Platz­ver­weis und/oder ein Zwangs­geld in Höhe von 200 Euro ver­hängt werden.

Bestim­mun­gen und Aus­nah­men kön­nen der All­ge­mein­ver­fü­gung ent­nom­men wer­den. Die Ver­fü­gung wird im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof aus­ge­hängt und durch Laut­spre­cher­durch­sa­gen wer­den die Rei­sen­den über die Maß­nah­men informiert.