kom!ma e.V und das Theatermuseum Düsseldorf präsentieren neue Veranstaltungsreihe ab 13. Mai
Keine Angst vor schiefen Tönen: In einer neuen Veranstaltungsreihe stellt kom!ma e.V. in Kooperation mit dem Theatermuseum Düsseldorf, Jägerhofstraße 1, sechsmal im Jahr Düsseldorfer Frauen vor, die sich auf unterschiedlichste Art und Weise für Frauenbelange in der Stadt einsetzen. In einer wilden Mischung aus Talk und gemeinsamem Karaokeabend bekommen die Gästinnen die Möglichkeit, sich und ihr Leben und Wirken vorzustellen. Gemeinsam mit dem Publikum werden dazwischen immer wieder Lieder gesungen, die die Talkgästinnen im Laufe ihres Lebens begleitet haben. Moderiert wird der Abend von Käthe Lorenz und Pia Schwierz. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung von Franka von Werden und Tim Steiner.
In der ersten Ausgabe des “musikalischen Poesiealbums” am Freitag, 13. Mai, um 20 Uhr ist die Schauspielerin Hanna Werth zu Gast im Theatermuseum. Geboren 1986 in Hanau, absolvierte sie von 2008 bis 2014 ein Schauspielstudium an der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy in Leipzig. Ihr erstes Engagement führte sie von 2012 bis 2014 an die Wuppertaler Bühnen. Seit 2014 ist sie festes Ensemblemitglied am Düsseldorfer Schauspielhaus. Im Jahr 2013 wurde sie zur Nachwuchsschauspielerin des Landes NRW gewählt. 2021 gewann sie den Förderpreis der Stadt Düsseldorf. Sie initiierte das K‑Werk, ein Netzwerk Kulturschaffender in NRW. Sie hat rote Haare, Schuhgröße 39 und findet, dass es Dinge gibt, die einfach nicht verhandelbar sind. Dazu gehören Spinat mit Kartoffeln und Spiegelei, Star Wars und Fußball.
Als weitere Gästinnen sind im Laufe dieses Jahres noch Ricarda Hinz (17. Juni), Mari Zoe Buchholz (19. August), Josefine Paul (23. September), Elisabeth Wilfart (18. November) und Christine Brinkmann (16. Dezember) eingeladen. Die Karten für die Abende kosten jeweils 10 Euro, ermäßigt 6 Euro und können im Theatermuseum unter der Telefonnummer 0211–8996130 oder per Mail an kasse_theatermuseum@duesseldorf.de reserviert werden. Es gelten die Regeln der städtischen Allgemeinverfügung.