Die mit den Ehren­amts­kar­ten Aus­ge­zeich­ne­ten mit Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler (vorne Mitte),©Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

 

Dank für inten­si­ves oder lang­jäh­ri­ges bür­ger­schaft­li­ches Engagement

Als Aner­ken­nung für ihr Enga­ge­ment hat Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler Ehren­amts­kar­ten und Jubi­lä­ums-Ehren­amts­kar­ten an 24 bür­ger­schaft­lich Enga­gierte am Mitt­woch, 11. Mai, im Rat­haus übergeben.

Seit dem Jahr 2015 ver­gibt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die NRW-Ehren­amts­karte — weit über 3.000 enga­gierte Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind im Besitz die­ser Karte, die als sicht­ba­res Zei­chen der Aner­ken­nung für den frei­wil­li­gen Ein­satz gilt.

Aktu­ell hat das Land die Jubi­lä­ums-Ehren­amts­karte auf­ge­legt: Sie wird an Men­schen ver­ge­ben, die 25 Jahre und län­ger in ihrem Ehren­amt tätig sind. Diese Karte gilt auf Lebenszeit.

Zur Ein­füh­rung der Karte und als gleich­zei­ti­gen Start­schuss in ein “nor­ma­les” Schüt­zen­jahr hat Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Kel­ler die Jubi­lä­ums-Ehren­amts­kar­ten an 14 Mit­glie­der des St. Sebas­tia­nus-Schüt­zen­ver­eins Düs­sel­dorf-Bilk e.V. über­reicht. Die­ser hatte als ers­ter Schüt­zen­ver­ein Düs­sel­dorfs die Ehren­amts­karte für seine akti­ven Mit­glie­der bean­tragt. Wei­tere Jubi­lä­ums-Ehren­amts­kar­ten erhiel­ten der Vor­stand der Inter­es­sen­ge­mein­schaft der Düs­sel­dor­fer Schüt­zen (IGDS) mit deren Vor­sit­zen­der Britta Damm an der Spitze. Dar­über hin­aus erhiel­ten 14 Per­so­nen eine Ehrenamtskarte.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Sie set­zen sich — zum Teil seit über einem Vier­tel­jahr­hun­dert — unent­gelt­lich für das Gemein­wohl ein. Dies ist nicht selbst­ver­ständ­lich. Ehren­amt und bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment fes­ti­gen den Zusam­men­halt unse­rer Gesell­schaft und ver­die­nen unsere Unter­stüt­zung und Aner­ken­nung. Die Jubi­lä­ums-Ehren­amts­kar­ten sind ein klei­ner Bei­trag dazu.”

Die Ver­eine des Som­mer­brauch­tums sind — was vie­len nicht bewusst ist — auch kari­ta­tiv tätig. Sie sam­meln bei­spiels­weise Spen­den für soziale Ein­rich­tun­gen in ihren Stadt­be­zir­ken und küm­mern sich um ältere Mit­glie­der und deren Fami­lien. Gerade in Pan­de­mie­zei­ten haben sich die Schüt­zen enga­giert, Nach­bar­schafts sowie Ein­kaufs­hil­fen orga­ni­siert und den Kon­takt zu ihren Mit­glie­dern nicht abbre­chen las­sen. Auch wenn zwei Jahre keine Schüt­zen­fest mög­lich waren, haben sie mit ihren alter­na­ti­ven For­ma­ten ein wenig Farbe und Zuver­sicht in den Stadt­teil getragen.

Ehren­amts­karte
Die Ehren­amts­karte ist ein Zei­chen des Dan­kes und der Aner­ken­nung für inten­si­ves bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment. Unab­hän­gig von ihrem Wohn­ort erhal­ten ihre Inha­be­rin­nen und Inha­ber auf­grund einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Land und sei­nen Städ­ten und Gemein­den in ganz Nord­rhein-West­fa­len ver­güns­tig­ten Ein­tritt in vie­len öffent­li­chen und pri­va­ten Ein­rich­tun­gen und zu Ver­an­stal­tun­gen unter­schied­li­cher Art.

Mit der Ver­gabe von Ehren­amts­kar­ten möch­ten das Land, die Kreise und Kom­mu­nen den zahl­rei­chen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit mehr als blo­ßen Wor­ten dan­ken für die Zeit und Kraft, die sie dem All­ge­mein­wohl in viel­fäl­ti­ger Weise zur Ver­fü­gung stel­len. Fol­gende Vor­aus­set­zun­gen müs­sen Antrag­stel­lende erfüllen:

  • min­des­tens fünf Stun­den ehren­amt­li­che Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr) leisten,
  • bereits min­des­tens 1 Jahr ehren­amt­lich tätig gewe­sen sein,
  • ehren­amt­li­che Arbeit aus­schließ­lich für Dritte ohne Auf­wands­ent­schä­di­gung leis­ten, die über Erstat­tung von Kos­ten hinausgeht.

Jubi­lä­ums-Ehren­amts­karte
Die Jubi­lä­ums­karte kann erhal­ten, wer sich seit min­des­tens 25 Jah­ren oder län­ger ehren­amt­lich enga­giert. Der bei der klas­si­schen Ehren­amts­karte gel­tende Stun­den­um­fang (min­des­tens fünf Stun­den pro Woche oder 250 Stun­den im Jahr) und alle sons­ti­gen Ver­ga­be­kri­te­rien ent­fal­len hier­bei. Die Karte hat eine lebens­lange Gül­tig­keit, so dass keine Verlängerung/Neubeantragung nötig ist. Mit der Jubi­lä­ums-Ehren­amts­karte kön­nen lan­des­weit alle Ver­güns­ti­gun­gen in Anspruch genom­men wer­den, die auch für die klas­si­sche Ehren­amts­karte ange­bo­ten werden.