Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
48 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf (mit den FKS-Standorten Düsseldorf und Wuppertal) überprüften 24 Betriebe in Düsseldorf, Ratingen, Solingen und Haan und befragten 152 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei entdeckten sie Hinweise auf die folgenden Verstöße:
- Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 9 Fällen
- Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 15 Fällen
- Illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 10 Fällen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.