Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei warnen die Erholungssuchenden am Wasser: Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten!
Die für die kommenden Tage vorhergesagten sommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren. Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: “Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten.” In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!
Bereits 18 Einsätze in diesem Jahr
Im Jahr 2021 rückte die Feuerwehr Düsseldorf zu insgesamt 60 (2020: 59) Meldungen zu “Personen im Rhein” aus. Dabei konnten zwölf (2020: 25) Menschen gerettet werden, davon mussten elf (2020: 15) ins Krankenhaus transportierten werden, für drei Menschen kam jede Hilfe zu spät (2020: 4). Dieses Jahr gab es bereits 18 Mal den Einsatz zu einer Personenrettung am Rhein. Dabei kamen vier Menschen zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus. Zwei Menschen konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.
Tückische Strömungen und Strudel prägen die Wasserstraße
Nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve ist das Schwimmen in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des “Rückschwalles”: Das Wasser kehrt in Wellen zurück.
Auch in Baggerseen ist das Schwimmen gefährlich
Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind die:
• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges sowie der
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord.
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen.
Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!