Polizei

Sym­bol­bild Foto: LOKALBÜRO

 

In einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren der bei der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf ange­sie­del­ten Zen­tral- und Ansprech­stelle für die Ver­fol­gung Orga­ni­sier­ter Straf­ta­ten in Nord­rhein-West­fa­len (ZeOS NRW) durch­such­ten in der ver­gan­ge­nen Woche Beam­tin­nen und Beamte eine Woh­nung im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet, in der zwei Beschul­digte im Alter von 20 und 26 Jah­ren gemein­sam lebten.

Ihnen wird unter ande­rem vor­ge­wor­fen, zwei min­der­jäh­rige männ­li­che Jugend­li­che dazu ver­an­lasst zu haben, sich zu pro­sti­tu­ie­ren. Es besteht der Ver­dacht, dass die Beschul­dig­ten über soziale Medien Kon­takt zu min­der­jäh­ri­gen Per­so­nen auf­nah­men und sie zu luxu­riö­sen Par­tys ein­lu­den. Auf die­sen wur­den die Min­der­jäh­ri­gen mit Alko­hol und Kokain kon­fron­tiert. Ziel der Beschul­dig­ten war es, die Min­der­jäh­ri­gen der Pro­sti­tu­tion zuzu­füh­ren und auch für sich selbst sexu­ell gefü­gig zu machen.

Im Rah­men des Ein­sat­zes in der ver­gan­ge­nen Woche konn­ten die bei­den Beschul­dig­ten, gegen die wegen der genann­ten Delikte im Vor­feld Haft­be­fehle erwirkt wur­den, fest­ge­nom­men. Außer­dem wurde umfang­rei­ches Beweis­ma­te­rial auf­ge­fun­den und sichergestellt.

Sei­nen Ursprung nahm das Ver­fah­ren in Müns­ter, zustän­dig­keits­hal­ber wurde es an die ZeOS NRW abgegeben.

Der­zeit befin­den sich die Beschul­dig­ten in Unter­su­chungs­haft. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an, unter ande­rem sind noch Beweis­mit­tel aus­zu­wer­ten und Ver­neh­mun­gen durchzuführen.

Sei­tens Staats­an­walt­schaft und der Poli­zei Düs­sel­dorf wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass in den sozia­len Medien zu dem Sach­ver­halt ver­mehrt Spe­ku­la­tio­nen ange­stellt und Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet werden.