In einem Ermittlungsverfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) durchsuchten in der vergangenen Woche Beamtinnen und Beamte eine Wohnung im Düsseldorfer Stadtgebiet, in der zwei Beschuldigte im Alter von 20 und 26 Jahren gemeinsam lebten.
Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, zwei minderjährige männliche Jugendliche dazu veranlasst zu haben, sich zu prostituieren. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten über soziale Medien Kontakt zu minderjährigen Personen aufnahmen und sie zu luxuriösen Partys einluden. Auf diesen wurden die Minderjährigen mit Alkohol und Kokain konfrontiert. Ziel der Beschuldigten war es, die Minderjährigen der Prostitution zuzuführen und auch für sich selbst sexuell gefügig zu machen.
Im Rahmen des Einsatzes in der vergangenen Woche konnten die beiden Beschuldigten, gegen die wegen der genannten Delikte im Vorfeld Haftbefehle erwirkt wurden, festgenommen. Außerdem wurde umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und sichergestellt.
Seinen Ursprung nahm das Verfahren in Münster, zuständigkeitshalber wurde es an die ZeOS NRW abgegeben.
Derzeit befinden sich die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an, unter anderem sind noch Beweismittel auszuwerten und Vernehmungen durchzuführen.
Seitens Staatsanwaltschaft und der Polizei Düsseldorf wird darauf hingewiesen, dass in den sozialen Medien zu dem Sachverhalt vermehrt Spekulationen angestellt und Fehlinformationen verbreitet werden.