Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreitet ab sofort ordnungsbehördlich gegen die baurechtlich illegale Nutzung des Grundstücks Theodorstraße 90 bis 100 als Parkplatz ein. Sie hat die Betreiber des Parkraumes als Ordnungsbehörde bereits vor längerer Zeit auf die “Illegalität” der Nutzung als Parkplatz hingewiesen und die Schließung angekündigt. Anreisenden zum Flughafen Düsseldorf wird nun dringend geraten, statt der Fläche Theodorstraße alternative Parkangebote zu nutzen.
Betroffene sollten sich frühzeitig über alternative Parkmöglichkeiten informieren. Nur so sind sie, wenn die Nutzung des Parkplatzes nicht mehr möglich ist, vorbereitet und vermeiden zum Teil erhebliche zeitliche Verzögerungen durch die Suche nach einem alternativen Parkplatz. Bei weiter entfernt gelegenen Parkhäusern können sie zur weiteren Anreise zum Flughafen auf Busse und Bahnen zurückzugreifen, die den Düsseldorfer Flughafen von allen Richtungen gut erschließen. Betroffene, die Fragen zum privatrechtlichen Parkvertragsverhältnis im Hinblick auf das Grundstück an der Theodorstraße haben, sollten sich an ihren jeweiligen Vertragspartner wenden.
Vielfältige Parkmöglichkeiten in der Stadt
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es ein vielfältiges Parkflächenangebot im gesamten Stadtgebiet wie auch in Flughafennähe. Diese Alternativen und eine gute Anbindung des Düsseldorfer Flughafens sollten trotz des Wegfalls der illegalen Parkmöglichkeiten auf der Fläche an der Theodorstraße sicherstellen, dass der Airport gut erreichbar ist. Die Betreiber der betroffenen Fläche sind über alle Vorkehrungen der Stadt informiert und wurden nun aufgefordert, ihre Kunden und Vertragspartner zeitnah zu informieren und ihnen Alternativen aufzuzeigen.
Die Landeshauptstadt hat die Betreiber per Begleitschreiben unterrichtet und die Parkenden mittels eines zweisprachigen Infoblattes auf die geänderte Situation aufmerksam gemacht.
Im Begleitschreiben heißt es unter anderem: “Aus diesem Grund möchte ich Sie losgelöst und unabhängig vom ordnungsbehördlichen Verfahren und damit nicht als Ordnungsbehörde eindringlich auffordern, Ihren eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen, die mit Ihnen Parkverträge abgeschlossen haben, nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere die Zurverfügungstellung alternativer, legaler Parkangebote und die Sicherstellung, dass trotz des ordnungsbehördlichen Verfahrens Ihre Vertragspartner rechtzeitig den Flughafen Düsseldorf erreichen können.”
Das Infoblatt an die Nutzer der Fläche beginnt wie folgt: “Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen angefahrene Parkplatz auf dem Grundstück Theodorstraße 90–100 wurde ordnungsbehördlich geschlossen. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist hier ab sofort nicht mehr möglich. Alternative Parkmöglichkeiten sowie eine Darstellung des ÖPNV Liniennetzplanes finden Sie über die hier abgebildeten QR-Codes. Wir bedauern die Ihnen entstehenden Unannehmlichkeiten.”