Geldeinsatz wurde direkt zur Schuldenbegleichung von der Stadtkasse eingezogen
Dienstkräfte des Ordnungsamtes bestreiften routinemäßig den Stadtteil Oberbilk in zivil, als sie zwei Personen vor einer Gaststätte beobachteten. Eine der beiden Personen war den Dienstkräften aus vorherigen Einsätzen bekannt. Auch dieser schien sich an die Gesichter der Dienstkräfte zu erinnern und rief dem anderen Mann in einer fremden Sprache etwas zu. Dieser ergriff daraufhin die Flucht ins Treppenhaus. Die Dienstkräfte wurden stutzig und folgten dem Mann, den sie im Treppenhaus stellten. Eine anschließende Personalienüberprüfung war jedoch nur mit einem mazedonischen Personalausweis möglich, da der Mann angab, seinen Pass verloren zu haben.
Währenddessen ging der Inhaber in seinen Betrieb. Dort sahen die Dienstkräfte einen Tisch mit vier weiteren Personen, die jeweils Karten und größere Summen Bargeld vor sich liegen hatten. Als die Männer die Situation erkannten, wurde versucht, das Geld schnell vom Tisch zu nehmen, was die Dienstkräfte unterbanden.
Da von der zuvor geflüchteten Person der erlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte und im Betrieb offensichtlich illegales Glücksspiel betrieben wurde, forderten die Ordnungsamtsmitarbeitenden die Polizei an.
Eine zusätzliche Überprüfung der Personalien bei der Stadtkasse ergab, dass gegen zwei der anwesenden Personen offene Forderungen in Höhe von insgesamt etwa 11.500 Euro vorlagen. Einer der Schuldner war jedoch mit der Einziehung des Geldes (2.000 Euro) nicht einverstanden und wollte sein Geld vor den Augen der Dienstkräfte zerreißen. Dies konnte jedoch verhindert werden und das Geld, unter massivem Protest des Mannes, der sogar ein volles Glas auf den Boden warf, anschließend der Vollstreckungsbehörde übergeben werden. Der Inhaber, gegen den offene Forderungen von 9.500 Euro vorlagen, führte nicht genügend Bargeld bei sich, um die Summe begleichen zu können. Er wurde aufgefordert, die sich im Laden befindlichen Glücksspielgeräte zu öffnen. Dies verweigerte er jedoch und ließ nach einem Telefonat die Restsumme vorbeibringen. Somit konnte die Stadtkasse vor Ort alle offenen Gelder einziehen. Der Inhaber des Geschäfts betonte noch, dass es sich bei den Geldsummen, um die gespielt wurde, doch nur um “Peanuts” gehandelt hätte und drohte rechtliche Maßnahmen gegen die Einsatzkräfte an.
Die Dienstkräfte versiegelten den Betrieb im Anschluss an ihren Einsatz. Zudem ging eine Meldung an die Steuerfahndung heraus, da der Verdacht bestand, dass Einnahmen aus dem Betrieb und den Glücksspielautomaten nicht versteuert wurde.