Sym­bol­bild Ord­nungs­amt Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

 

Bei einer Rou­ti­ne­streife in der Nähe des Haupt­bahn­hofs haben Ein­satz­kräfte des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) ein ille­gal betrie­be­nes Spiel­ka­sino, das gleich­zei­tig auch als Bor­dell gedient haben soll, in einer Pri­vat­woh­nung ent­deckt. Poli­zei und Steu­er­fahn­dung wur­den hin­zu­ge­zo­gen, dabei wurde eine ganze Reihe an Rechts­ver­stö­ßen festgestellt.

Zwei Dienst­kräfte des OSD wur­den wäh­rend ihres Strei­fen­diens­tes in der Nähe des Haupt­bahn­hofs von einem Pas­san­ten auf der Straße ange­spro­chen. Die­ser gab den Hin­weis, dass in einer Woh­nung in unmit­tel­ba­rer Nähe täg­lich bis tief in die Nacht uner­laub­tes Glücks­spiel betrie­ben werde. Zufäl­lig erschie­nen genau in die­sem Moment drei Per­so­nen an besag­tem Haus. Die Ein­satz­kräfte gin­gen hin­ter­her und konn­ten in die ver­meint­li­che Woh­nung gelan­gen. Dort fan­den sie einen Rou­lette-Tisch, meh­rere Glücks­spiel­ge­räte und sogar eine Theke. Nach­dem wei­tere Ein­satz­kräfte zur Absi­che­rung ein­tra­fen, wur­den auch die rest­li­chen Räume kon­trol­liert. Im Kel­ler stan­den wei­tere Spiel­ti­sche und ‑geräte, sowie Bet­ten und eine Couch.

In einem der Bet­ten lag eine schla­fende Frau. Dort lag diver­ses Sex­spiel­zeug, Kon­dome und Reiz­wä­sche herum. Die Frau wurde geweckt und gemein­sam mit den drei ande­ren Per­so­nen ver­nom­men. Auf­grund des Ver­dachts der ille­ga­len Pro­sti­tu­tion und des ille­ga­len Glück­spiels wur­den Poli­zei und Steu­er­fahn­dung hin­zu­ge­ru­fen. Die Per­so­nen gaben an, den Besit­zer der Woh­nung nur mit Vor­na­men zu ken­nen – anhand ihrer Äuße­run­gen und frü­he­rer Ein­sätze konnte die Iden­ti­tät des ver­mut­li­chen Betrei­bers jedoch ermit­telt wer­den. Eine der Per­so­nen konnte sich nicht aus­wei­sen und wurde mit auf die Wache genom­men. Wäh­rend des Ein­sat­zes tra­fen meh­rere Per­so­nen ein, die im “Kasino” spie­len woll­ten. Diese wur­den, nach­dem ihre Per­so­na­lien auf­ge­nom­men wur­den, wie­der weggeschickt.

Die hin­zu­ge­ru­fene Steu­er­fahn­dung kon­trol­lierte die Geld­ge­räte. Nach Öff­nung der Geräte, die zumeist nicht über eine gül­tige Betriebs­er­laub­nis ver­füg­ten, wur­den rund 1.600 Euro sicher­ge­stellt. Fest­plat­ten der Geräte wur­den beschlag­nahmt, Daten wur­den aus­ge­le­sen, bevor die Geräte – wie auch die Woh­nung selbst – ver­sie­gelt wurden.

Den ver­meint­li­chen Betrei­ber erwar­tet nun womög­lich ein Straf­ver­fah­ren wegen ille­ga­len Glücks­spiels sowie ille­ga­ler Pro­sti­tu­tion. Dazu könnte sich auch ein Steu­er­straf­ver­fah­ren auf­grund der nicht legal betrie­be­nen Glücks­spiel­ge­räte gesellen.