Mobi­li­täts­de­zer­nent Jochen Kral hat gemein­sam mit Peter Wie­nen und Hans Mei­jers, IG Kö, die ein­ge­rich­te­ten Park­flä­chen für E‑Scooter und sons­tige Klein­fahr­zeuge auf der Königs­al­lee vorgestellt,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Uwe Schaffmeister

 

Die Tret­rol­ler dür­fen nur noch auf sechs eigens dafür ein­ge­rich­te­ten Flä­chen abge­stellt werden

Ab sofort gel­ten auf der Königs­al­lee für E‑Scooter und sons­tige Klein­fahr­zeuge neue Park­re­geln. Die Elek­tro-Tret­rol­ler kön­nen dort nur noch auf sechs eigens dafür ein­ge­rich­te­ten Flä­chen abge­stellt wer­den. Das so genannte Free-Floa­ting, also das Abstel­len der Fahr­zeuge nahezu über­all im öffent­li­chen Raum, ist dort ab sofort auf­ge­ho­ben. Die Abstell­flä­chen sind zusätz­lich mit Infor­ma­ti­ons­ta­feln aus­ge­stat­tet wor­den, die in deut­scher und eng­li­scher Spra­che auf die ver­än­der­ten Park­be­stim­mun­gen für die E‑Scooter auf­merk­sam machen.

“Im Mobi­li­täts­sek­tor müs­sen die Bedürf­nisse aller Ver­kehrs­teil­neh­mer ernst genom­men und in gute Lösun­gen über­führt wer­den. Wir sind in der Lan­des­haupt­stadt auf einem guten Weg. Mit den Sha­ring­sta­tio­nen auf der Kö haben wir einen wich­ti­gen Mei­len­stein hin zu einer umwelt­freund­li­chen Mobi­li­tät erreicht. Auch wer­den wir mit einer Auf­klä­rungs­kam­pa­gne die E‑S­coo­ter-Fah­ren­den nun ver­stärkt infor­mie­ren und auf die kor­rek­ten Ver­hal­tens­wei­sen am Len­ker hin­wei­sen”, betonte Mobi­li­täts­de­zer­nent Jochen Kral. “Ich freue mich auf den Moment, wenn das Sta­ti­ons­netz­werk in der Innen­stadt voll­stän­dig umge­setzt ist.”

Par­al­lel zur Eta­blie­rung der neuen Park­re­geln ist die Kom­mu­ni­ka­tion in dem Zusam­men­hang opti­miert wor­den. Eine neue Web­seite www.sharingstation.de bie­tet den Besu­chern und Anwoh­nern der Stadt die Mög­lich­keit, sich über das neue Park­sys­tem zu infor­mie­ren. Die Web­seite umfasst eine Über­sichts­karte mit den bereits gebau­ten und in Pla­nung befind­li­chen Sha­ring­sta­tio­nen. Dar­über hin­aus soll mit Hilfe der Web­seite für Auf­klä­rung gesorgt und über die gel­ten­den, gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur Nut­zung von Mikro­mo­bi­len wie E‑Scootern nach der Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge-Ver­ord­nung auf­ge­klärt wer­den. Häu­fig sind diese nicht oder nur unzu­rei­chend bekannt. Zudem steht jedem Düs­sel­dor­fer mit dem so genann­ten Scoo­ter-Mel­der unter www.scooter-melder.de ein unkom­pli­zier­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­weg zur Ver­fü­gung, um irre­gu­lär abge­stellte Fahr­zeuge direkt an die in Düs­sel­dorf agie­ren­den Anbie­ter zu mel­den und somit die zeit­nahe Besei­ti­gung anzustoßen.

Die neuen Park­re­geln an der Königs­al­lee hat die Lan­des­haupt­stadt gemein­sam mit der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Königs­al­lee e.V. (IG Kö) und der Bezirks­ver­tre­tung 1 (Alt­stadt, Carl­stadt, Stadt­mitte, Pem­pel­fort, Deren­dorf, Golz­heim) ein­ge­führt. Die IG Kö unter­stützt die städ­ti­schen Ziele aus­drück­lich und war kon­struk­ti­ver Weg­be­rei­ter für die schnelle Umset­zung des neuen Kon­zepts. “Die IG Kö möchte einen Bei­trag zu einem geord­ne­ten Mit­ein­an­der der unter­schied­li­chen Ver­kehrs­teil­neh­mer leis­ten! Aus die­sem Grunde glau­ben wir, dass die neuen Sta­tio­nen hel­fen, die Bar­rie­re­frei­heit und damit die Attrak­ti­vi­tät unse­rer schö­nen Straße zu ver­bes­sern”, erklärte Peter Wie­nen, Vor­sit­zen­der der IG Kö.

Mitt­ler­weile gibt es im Kern­stadt­ge­biet der Lan­des­haupt­stadt bereits 36 fest defi­nierte Sha­ring­sta­tio­nen, ange­strebt wer­den in der Innen­stadt 100 sol­cher Abstell­flä­chen. Diese sind von angren­zen­den vir­tu­el­len Park­ver­bots­zo­nen umge­ben. Nut­zer, die die Mikro­mo­bile außer­halb der Sta­tio­nen par­ken wol­len, wer­den fest­stel­len, dass dies digi­tal unter­bun­den wird und nicht mög­lich ist. Prak­tisch heißt das, dass der Bezahl­vor­gang solange wei­ter­läuft, bis das betref­fende Leih­fahr­zeug in einer der vie­len neuen Park­zo­nen abge­stellt wird. Die­ses Sys­tem gilt in Düs­sel­dorf für die soge­nannte Zone A, ein Teil der Düs­sel­dor­fer Innen­stadt mit rund 2,8 Qua­drat­ki­lo­me­ter Größe, der beson­ders stark regu­liert ist und von Ord­nungs­kräf­ten der Stadt inten­siv kon­trol­liert wird. In der Zone A sind unter ande­rem Ober­gren­zen für E‑Scooter in Höhe von maxi­mal 1.800 E‑Scooter defi­niert. Bei gegen­wär­tig sechs E‑S­coo­ter-Anbie­tern sind also je Anbie­ter nur noch 300 E‑Scooter gleich­zei­tig ver­füg­bar. Zur Kon­trolle der Ober­gren­zen und zur Beur­tei­lung der neuen Stra­te­gie hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf gemein­sam mit ihrer Mobi­li­täts­ge­sell­schaft Con­nec­ted Mobi­lity Düs­sel­dorf (CMD) ein Dash­board ent­wi­ckelt, das die Live-Daten der Mikro­mo­bile zu Kon­troll- und Sta­tis­tik­zwe­cken sam­melt und auswertet.

Hin­ter­grund: E‑S­coo­ter-Stra­te­gie Ord­nung, Sicher­heit und Bar­rie­re­frei­heit sind wich­tige Anlie­gen der Stadt­ent­wick­lung sowie der Mobi­li­täts­pla­nung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf. Gerade in der hoch fre­quen­tier­ten Innen­stadt kommt es immer wie­der zu ärger­li­chen oder sogar gefähr­li­chen Situa­tio­nen, wenn kleine Leih­fahr­zeuge wie Leih­rä­der, E‑Scooter, E‑Mopeds oder E‑Bikes nicht ordent­lich abge­stellt wer­den. Zwar gibt es gesetz­li­che Bestim­mun­gen und Vor­ga­ben, doch diese sind den Nut­zern häu­fig nicht bekannt oder wer­den von die­sen igno­riert. Auch ist es in der Pra­xis schwer zu kon­trol­lie­ren. Schließ­lich sind im gesam­ten Stadt­ge­biet rund 8.400 E‑Scooter rund 2.700 Leih­rä­der und E‑Bikes und rund 1.100 E‑Roller ver­füg­bar. Gemein­sam mit den Mobi­li­täts­an­bie­tern hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf daher eine Stra­te­gie erar­bei­tet, die vor­gibt, dass in Zukunft das Free-Floa­ting, also das Abstel­len der Fahr­zeuge nahezu über­all im öffent­li­chen Raum, in der Düs­sel­dor­fer Innen­stadt auf­ge­ho­ben wird.

Statt­des­sen wer­den durch die Lan­des­haupt­stadt, mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung durch das Land Nord­rhein-West­fa­len, fest­de­fi­nierte Abstell­flä­chen für die Mikro­mo­bile gebaut und in Betrieb genom­men. Der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss hat die­ser neuen Stra­te­gie seine Zustim­mung im Dezem­ber 2021 erteilt. Im Abstand von jeweils rund 150 Metern wird ein Netz­werk von rund 100 Abstell­flä­chen auf­ge­baut, die in Düs­sel­dorf “Sha­ring­sta­tio­nen” hei­ßen. Die Sha­ring­sta­tio­nen sind im Regel­fall 7 bis 10 Meter lang und wer­den bevor­zugt in Längs­park­stän­den errich­tet, weil die Fahr­zeuge dann ordent­li­cher in den Sta­tio­nen par­ken und von den Nut­zern leich­ter zu ent­lei­hen oder rück­zu­ge­ben sind.

Hin­ter­grund: Sharingstationen
Sha­ring­sta­tio­nen bie­ten für die Nut­zer die­ser Mobi­li­täts­form viele Vor­teile. Einer der Vor­teile ist, dass die gesamte Rei­se­kette plan­ba­rer und zuver­läs­si­ger wird. Im Gegen­satz zum unge­ord­ne­ten Abstel­len, bei dem Mikro­mo­bile im Umfeld des Start­punkts mal ver­füg­bar und mal nicht ver­füg­bar sind, wird durch das Sta­ti­ons­kon­zept eine Grund­ver­sor­gung an geteil­ter Mobi­li­tät sicher­ge­stellt. Die Sta­tio­nen wer­den mit dem ÖPNV zusam­men­ge­dacht. Der inter­mo­dale Umstieg soll attrak­tiv und plan­bar wer­den. Auch für die Mobi­li­täts­an­bie­ter bie­tet das neue Sys­tem viele Vor­teile. So geht unter ande­rem der Kon­troll- und Inspek­ti­ons­auf­wand zurück und der Aus­tausch der Wech­sel­ak­kus wird kos­ten­güns­ti­ger, weil er gebün­del­ter statt­fin­den kann. Für die Lan­des­haupt­stadt ist das neue Sys­tem Bestand­teil der neuen Mobi­li­täts­kul­tur, die unter ande­rem durch den Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan “Mobi­li­täts­plan D” beschrie­ben wird. Der Umwelt­ver­bund soll gestärkt wer­den und damit die Bedeu­tung des eige­nen Pkw für die inner­städ­ti­sche Mobi­li­tät zurückgehen.

Hin­ter­grund: Irre­gu­lär abge­stellte E‑Scooter
In der Theo­rie ist das Sys­tem mit sei­nen drei Ebe­nen “defi­nierte Park­flä­chen”, “strenge Vor­schrif­ten” und “digi­tale Über­wa­chung” stim­mig und sehr wir­kungs­voll. Warum kann es aber den­noch sein, dass Mikro­mo­bile irre­gu­lär abge­stellt wer­den? Bei den E‑Scootern ist dies zum Bei­spiel der Fall, wenn der Akku leer gefah­ren wird und der Leih­vor­gang abrupt auto­ma­tisch endet. Auch besteht die Mög­lich­keit des tech­ni­schen Defekts bei einer lau­fen­den Fahrt. Das kann auch mal in einer Park­an­lage sein, obwohl dies per se Orte sind, in denen Mikro­mo­bile nicht par­ken dür­fen. Dann sind die Mobi­li­täts­an­bie­ter in der Pflicht, mit ihren Scouts und Ran­gern so schnell wie mög­lich die Ord­nung wie­der her­zu­stel­len. Auch dort gibt das Dash­board wert­volle Hinweise.