Die Welt ist in Unordnung. Und als wären Corona und Krieg nicht schon schlimm genug, verschärft jetzt obendrein Sabotage die Lage noch: Vier Löcher in den Nordsee-Gaspipelines, das Zerschneiden von zwei Nervenbahnen der Bahn legte nahezu den kompletten Schienenverkehr Norddeutschlands lahm. Und mit letzter Sicherheit lässt sich noch nicht sagen, ob das Leck in der Ölpipeline Druschba nicht doch ein Anschlag war.
Kein Wunder, dass die Menschen der “Stopp Bayer-COvestro-Pipeline“ Initiativen nervös werden und Alarm schlagen. Immerhin bedroht der Plan, hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO) durch eine Pipeline von Dormagen nach Krefeld zu schicken, Leben und Gesundheit von über 110.000 Menschen. Insgesamt 1,5 Millionen Einwohner von 10 Anlieger-Städten protestieren und prozessieren seit Jahren gegen die Giftgas-Röhre.
Aktuell stehen noch bis in das Jahr 2023 Verfahren von Privatklägern und dem BUND-NRW vor dem Verwaltungsgericht an.
Bisher ist dort der Blick auf die “alten Zeiten und Regularien“ gerichtet, gestiegene Gefahren durch Sabotage werden offenbar noch nicht berücksichtigt.
Lesen Sie doch mal, was Dieter Donner, Sprecher der Initiativen, im Namen all dieser Menschen und Nachbarn schreibt:
- Sabotage auch an Pipelines möglich sagt ein General –
- Richter meinen, das sei an der CO-Giftgas-Pipeline nicht möglich?
Nach der Sabotage bei der Bahn hat der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer vor zunehmenden Angriffen auf die Infrastruktur in Deutschland gewarnt.
“Jede Umspannstation, jedes Kraftwerk, jede Pipeline kann attackiert werden, kann ein mögliches Ziel sein”, sagte der Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bild am Sonntag. 1)
Die Gefahr und die Bedrohung der Infrastruktur wird von dem General und mittlerweile auch vielen anderen Experten als real eingeschätzt.
Die CO-Pipeline (von BAYER inititiert und von Covestro weitergetrieben) würde bei einem Sabotageakt nicht nur ein Versorgungsproblem bedeuten. Es muss mit hundertfach tödlichen und schwerwiegenden Folgen zu Lasten der Anwohner gerechnet werden. Dies hat Bayer 2010 unter wissenschaftlicher Begleitung protestierenden Kinderärzten als Gefährdungsberechnung und auch in einer Grafik offengelegt.2)
Noch in 2022 und Anfang 2023 wird zu der CO-Pipeline weiter verhandelt. Wir sind gespannt, ob die Richter angesichts der aktuell wachsenden Bedrohung bei der bisher geäußerten Haltung bleiben will.
„Maßnahmen zur Deckung erhöhter Schutzbedürfnisse
Der Planfeststellungsbeschluss enthält den Anforderungen genügende besondere Maßnahmen zur Deckung erhöhter Schutzbedürfnisse im Sinne von Teil 1 Nr. 5.2.5 TRFL 2003.“ 3)
Zu der Gefahr durch mögliche Sabotage und dadurch zu erwartende Gefährdung der Anwohner der CO-Pipeline findet sich auf den 153 Seiten kein Hinweis. Soll weiter nur auf die fast 20 Jahre alten TRFL 2003 (Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen) geschaut werden? Sollen auch die vielfach geäußerten Warnungen von Feuerwehren und der Polizei und neuere Erkenntnisse und Entwicklungen weiter ausgeblendet werden?
Das können und werden wir nicht hinnehmen, sondern weiter für die betroffenen Menschen kämpfen und laden zur Unterstützung zu den anstehenden Gerichtsterminen ein.
2) Todeskeule bei Gasaustritt mit zu erwartenden 140 Toten und 790 Schwerverletzten
3) Ziffer 472 und 473 des Urteils des OVG Münster vom 31.August 2022