Einige der Luxus­sa­chen, die der Zoll in den Kof­fern der Rei­sen­den fand. Foto: Zoll

 

Schmuck, Klei­dung und Uhren im Wert von über 170.000 Euro fand der Zoll am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen bei Rei­sen­den aus Dubai.

Das in Bonn lebende Ehe­paar reiste mit sei­nen Kin­dern aus Dubai nach Düs­sel­dorf ein und wurde dort von den Zöll­ne­rin­nen und Zöll­nern ange­spro­chen. Sie gaben an, nichts anzu­mel­den zu haben, da sie alle Rege­lun­gen dies­be­züg­lich ken­nen wür­den. Zudem würde sich der Ein­kauf in Dubai nicht loh­nen. Auf den Rönt­gen­bil­dern wurden
jedoch deut­lich meh­rere Schmuck­stü­cke sicht­bar. Die anschlie­ßende Kon­trolle des gesam­ten Rei­se­ge­päcks för­derte schließ­lich meh­rere Rech­nun­gen ver­schie­dens­ter Luxus­gü­ter wie Klei­dung, Arm­reife und Uhren zutage. Diese Waren wur­den alle in den Kof­fern gefun­den. Zusam­men­ge­rech­net ergab sich letzt­lich ein Gesamtbetrag
von über 170.000 Euro.

Da die­ser Betrag deut­lich über der Wert­grenze von 430 Euro für anmel­de­freie Waren lag, wurde noch vor Ort ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der ver­such­ten Steu­er­hin­ter­zie­hung gegen eine Per­son ein­ge­lei­tet. Die Waren wur­den als Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt. Damit hat sich die­ser Ein­kauf in Dubai wohl tat­säch­lich nicht gelohnt.