Luf­bild Leuch­ten­ber­ger Hof Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bie­tet die Bestel­lung eines Erb­bau­rech­tes zum Auf­bau eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebs an. Es wer­den zudem land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­chen im Rah­men eines Pacht­ver­tra­ges vergeben.

Bie­ter kön­nen ihr Ange­bot ab sofort und bis zum 15. Mai 2023, 12 Uhr ein­rei­chen. Der vom Bewer­ber anzu­bie­tende Erb­bau­zins sowie das von ihm ein­zu­rei­chende Betriebs­kon­zept unter­lie­gen dabei dem Wettbewerb.

Der Leuch­ten­ber­ger Hof befin­det sich in Solitär/Stadtrandlage der Rhein­auen im nörd­li­chen Teil der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf im Stadt­teil Lohau­sen. Die Flä­chen in der Umge­bung wer­den land­wirt­schaft­lich genutzt bezie­hungs­weise die­nen der Wohnnutzung.

Es han­delt sich beim Leuch­ten­ber­ger Hof um eines der ältes­ten Bau­werke der Stadt. Die Hof­an­lage wurde wegen ihrer Bedeu­tung für das Land­schafts­bild, ihrer his­to­ri­schen Bedeu­tung und des in Düs­sel­dorf sonst kaum anzu­tref­fen­den Typs einer ehe­mals befes­tig­ten Hof­an­lage im Jahr 1985 in die Denk­mal­liste eingetragen.

Erwünscht sind — unter Berück­sich­ti­gung von Vor­ga­ben — Kon­zepte für eine zukunfts­träch­tige land­wirt­schaft­li­che Nut­zung. Dabei ist grund­sätz­lich jede Art von land­wirt­schaft­li­cher Nut­zung denk­bar. Aspek­ten des Natur­schut­zes und der Nach­hal­tig­keit sowie des Kli­ma­schut­zes kommt eine hohe Bedeu­tung zu. Sofern Tier­hal­tung Bestand­teil des Kon­zep­tes ist, hat diese art­ge­recht zu erfolgen.

Anspre­chen möchte die Stadt ins­be­son­dere junge Land­wirte, die sich eine Exis­tenz auf­bauen wol­len, regio­nale Pro­dukte und regio­na­len Ver­trieb in den Vor­der­grund stel­len sowie inno­va­tive Stra­te­gien und Ansätze ver­fol­gen. Der der­zei­tige Flä­chen­schwer­punkt liegt auf Acker­bau; eine inten­sive Vieh­hal­tung ist inso­fern nur ein­ge­schränkt möglich.