Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember, den Haushalt für das Jahr 2023 verabschiedet. Erträgen von 3,5 Milliarden Euro stehen Aufwendungen von 3,7 Milliarden Euro gegenüber.
Das geplante Jahresergebnis 2023 beläuft sich auf ‑210,9 Millionen Euro. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe des negativen Jahresergebnisses wird ein fiktiv ausgeglichener Haushalt erzielt. Die Ausgleichsrücklage reduziert sich damit auf 30,5 Millionen Euro und wird sich, sofern keine Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden, im Jahr 2024 aufzehren. In diesem Fall muss die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden, und der Haushalt wird genehmigungspflichtig durch die Bezirksregierung.
Auf Basis des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes werden COVID-19-bedingte Finanzschäden sowie Haushaltsbelastungen infolge des Krieges gegen die Ukraine von rund 229,6 Millionen Euro ergebnisneutral isoliert (Bilanzierungshilfe). Das Ziel muss es sein, trotz aller aktueller Haushaltsbelastungen so schnell wie möglich wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Zu den wesentlichen Erträgen des Etats 2023 gehören die Gewerbesteuer mit veranschlagten 1.075,0 Millionen Euro (Vorjahr 953,3 Millionen Euro), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 418,5 Millionen (Vorjahr 402,2 Millionen Euro) und die Grundsteuer A und B mit 151,0 Millionen Euro (Vorjahr 149,6 Millionen Euro).
Für soziale Leistungen stehen 732,3 Millionen Euro und für den Bereich Kinder, Jugend und Familienhilfe 645,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen 362,4 Millionen Euro vorgesehen. Auf den Bereich Kultur und Wissenschaften entfallen rund 191,2 Millionen Euro. Für Personalaufwendungen fallen 774,4 Millionen Euro an, die Versorgungsaufwendungen betragen 77,5 Millionen Euro, die Landschaftsumlage beläuft sich auf 268,3 Millionen, die Gewerbesteuerumlage auf 84,1 Millionen. Zur Erreichung der Klimaziele sind Mittel in Höhe von 67,3 Millionen Euro vorgesehen.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung von rund 175,3 Millionen Euro werden durch die Kostenerstattung des Bundes mit 110,1 Millionen Euro teilweise refinanziert.
Das Investitionsvolumen bleibt im Haushaltsjahr 2023 mit 626,8 Millionen Euro weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Diese Investitionen fließen vor allem in Schulen (Bau, Kauf, Ausstattung 264,3 Millionen Euro), Verkehrsflächen, Radwege und ÖPNV (195,8 Millionen Euro, darunter 56,5 Millionen Euro für den Bau der Stadtbahnlinie U81), Neubau und wertverbessernde Maßnahmen bei Kitas (25,8 Millionen Euro) und Hochwasserschutzmaßnahmen (84,6 Millionen Euro).
Der Landtag NRW hat am 7. Dezember 2022 die Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetztes beschlossen und damit unter anderem den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, für das Haushaltsjahr 2023 eine Bilanzierungshilfe zu bilden und für die Jahre 2024 bis 2026 diese zu planen. Diese gesetzliche Regelung wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf angewendet.
Auf der Liquiditätsseite greift die Bilanzierungshilfe zur Isolierung der COVID-19-bedingten Finanzschäden sowie Haushaltsbelastungen infolge des Krieges gegen die Ukraine nicht. Es ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 473,8 Millionen Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kredite, der zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden darf, ist unverändert auf 1 Milliarde Euro festgesetzt. Darüber hinaus ist zur Finanzierung beschlossener Investitionen für 2023 daher eine zusätzliche Kreditaufnahme von 348,8 Millionen Euro am Kreditmarkt vorgesehen.