Schallschutzförderung für 112 anliegende Gebäude und Wohnungen möglich/Eigentümer werden informiert
In Düsseldorf-Rath werden seit Mitte Juni 2022 entlang der Bahnstrecke zwischen den S‑Bahn-Haltepunkten Rath-Mitte und Rath fünf Lärmschutzwände (LSW) mit einer Gesamtlänge von rund 2.000 Metern gebaut. Ein Großteil der Arbeiten für die fünf LSW ist abgeschlossen. Die Vorarbeiten für eine weitere Lärmschutzwand nördlich des Staufenplatztunnels bis kurz vor dem Bahnhof Düsseldorf-Rath begannen zudem im Oktober 2022. Eine drei Meter hohe und rund 200 Meter lange LSW wird dort voraussichtlich im Sommer 2023 errichtet.
Im Rahmen des Programms “Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes” sind in Düsseldorf-Rath rund 112 Gebäude und Wohnungen ermittelt worden, bei denen der zulässige Lärmgrenzwert für die Lärmsanierung trotz der Lärmschutzwände überschritten wird und die vor dem 1. Januar 2015 erbaut wurden. Diese Häuser sind nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes förderfähig, was einen passiven Schallschutz betrifft. Dazu zählt etwa der Einbau von Schallschutzfenstern. Für diesen sogenannten passiven Lärmschutz bekommen betroffene Hauseigentümer 75 Prozent der Kosten erstattet.
In Kürze werden die betroffenen Eigentümer durch das Ingenieurbüro “as Beratung im Immissionsschutz” angeschrieben und informiert. Die Eigentümer der Objekte können dann mit dem zugesandten Antrag ihre Teilnahme am Programm anmelden oder dies ablehnen. Nach Rückmeldung einer Zusage wird zur Ermittlung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Der gesamte Ablauf lässt sich unter www.laermsanierung.deutschebahn.com/passiver-laermschutz-an-gebaeuden.html einsehen.
Das städtische Förderprogramm für Schallschutzfenster an lauten Straßen in Düsseldorf ist für Eisenbahnstrecken nicht vorgesehen. Wer allerdings starkem Lärm vom Autoverkehr ausgesetzt ist, kann sich unter www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/schallschutzfenster über die städtischen Zuschüsse informieren.