Was hat es mit diesem Schild auf sich?
Es handelt sich um eine bislang kaum gesehene Variante des Überholverbots: Das runde Schild mit dem roten Rand, darin auf der linken Seite ein rotes Auto, rechts oben ein Fahrrad, darunter ein Strich und dann ein Motorrad oder Motorroller.
Tatsächlich wurde das Schild mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2021 eingeführt, unter der offiziellen Bezeichnung Verkehrszeichen 277.1. Die genaue Beschreibung lautet im Amtsdeutsch: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen.
Autofahrer dürfen hier also weder einspurige (Fahrräder, Roller und Motorräder) noch mehrspurige (Autos, Motorräder mit Beiwagen) Fahrzeuge überholen. Andersherum gilt das nicht, Fahrräder, Roller und Motorräder dürfen durchaus links vorbeifahren.
Quelle: Rheinische Post Düsseldorf