An acht Sha­ring­sta­tio­nen am Rande der Innen­stadt kön­nen E‑Scooter sicher abge­stellt wer­den. Auf der Karte sind die Stand­orte eingezeichnet,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Amt für Verkerkehrsmanagement

 

In der Innen­stadt wer­den an den tol­len Tagen acht tem­po­räre Sha­ring­sta­tio­nen eingerichtet

Wäh­rend der Kar­ne­vals­tage zieht es viele Men­schen zu dem bun­ten Trei­ben in die Düs­sel­dor­fer Innen­stadt. Ver­an­stal­tun­gen, wie der Kin­der-Zug, das Kö-Trei­ben oder der Rosen­mon­tags­zug, schrän­ken auch die Ver­füg­bar­keit der bestehen­den Sha­ring­sta­tio­nen ein. Um den­noch ein gere­gel­tes Abstel­len der Sha­ring-Fahr­zeuge sicher­zu­stel­len, ste­hen wäh­rend der Kar­ne­vals­zeit alter­na­tive Sha­ring­sta­tio­nen zur Ver­fü­gung: Ab Alt­wei­ber, 16. Februar, bis ein­schließ­lich Rosen­mon­tag, 20. Februar, wer­den acht beson­ders groß­flä­chige Sha­ring­sta­tio­nen am Rande der Innen­stadt ein­ge­rich­tet. Dort sol­len Leih­fahr­rä­der, E‑Scooter und E‑Roller sicher abge­stellt wer­den können.

Die bis­he­ri­gen Sha­ring­sta­tio­nen müs­sen für die­sen Zeit­raum auf­grund der sowohl tem­po­rä­ren als auch dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen deak­ti­viert wer­den. Die bereits bestehende Park­ver­bots­zone in der Innen­stadt wird um die Stand­orte der tem­po­rä­ren Sha­ring­sta­tio­nen erwei­tert. Die genauen Stand­orte der Sha­ring­sta­tio­nen kön­nen der bei­gefüg­ten Karte ent­nom­men wer­den. Zudem sind diese auch auf der Web­seite www.sharingstation.de dar­ge­stellt und kön­nen bei allen Anbie­tern in der jewei­li­gen App
ein­ge­se­hen wer­den. Die Sha­ring­sta­tio­nen in den Mobi­li­täts­sta­tio­nen sind von den Ände­run­gen nicht betroffen.

Hin­ter­grund
Seit Mitte des Jah­res 2019 kön­nen E‑Scooter im öffent­li­chen Stra­ßen­raum der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf gemie­tet wer­den. Inzwi­schen sind fünf Anbie­ter in Düs­sel­dorf ver­tre­ten, deren Gesamt­flotte 8.400 Fahr­zeuge (Stand: Februar 2023) umfasst. In der Rea­li­tät brachte das neue Sha­ring-Ange­bot auch erheb­li­che Pro­bleme mit sich. Die E‑Scooter wer­den oft ord­nungs­wid­rig gefah­ren und ver­bots­wid­rig abge­stellt. Dies beein­träch­tigt ins­be­son­dere den inner­städ­ti­schen Fuß­gän­ger­ver­kehr erheb­lich. Um dies zu unter­bin­den und stö­rende Aus­wir­kun­gen auf das Stadt­bild zu ver­rin­gern, hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf eine Stra­te­gie für den Umgang mit E‑S­coo­ter-Sha­ring in Düs­sel­dorf mit stren­ge­ren Rege­lun­gen ent­wi­ckelt und bereits in gro­ßen Tei­len umgesetzt.

Eine wesent­li­cher Teil davon ist die Vor­gabe eines sta­ti­ons­ba­sier­ten Sha­ring­sys­tems in der Innen­stadt. Das bedeu­tet, dass der Start und das Ende eines Leih­vor­gangs nur in dafür ein­ge­rich­te­ten Abstell­flä­chen, den soge­nann­ten Sha­ring­sta­tio­nen, erfol­gen kann. Seit ver­gan­ge­nem Som­mer wurde eine Viel­zahl an Sha­ring­sta­tio­nen in der Innen­stadt errich­tet. Aktu­ell befin­den sich im gesam­ten Stadt­ge­biet bereits 47 Sharingstationen.