Mit vorwerfbaren 124 Stundenkilometern war eine 40-jährige Düsseldorferin gestern Abend auf der Karl-Geusen-Straße bei erlaubten 60 km/h in eine Geschwindigkeitsmessung der Polizei geraten. Ihre Ausrede: Ein angeblicher medizinischer Notfall. Das konnten die Beamten vom Verkehrsdienst jedoch noch vor Ort als Ausrede enttarnen.
Ein Taubheitsgefühl in ihrem Daumen habe bei ihr eine Panikattacke und Atemnot ausgelöst, äußerte die 40-jährige Düsseldorferin gegenüber den Beamten des Verkehrsdienstes. Sie sei deswegen schnell auf dem Weg in ein Krankenhaus gewesen. Bei der Kontrolle ergaben sich erste deutliche Zweifel an der Version der Frau. Bei der Untersuchung durch eine Rettungswagenbesatzung konnten die behaupteten Symptome nicht festgestellt werden. Der angebliche Notfall entpuppte sich endgültig als Schutzbehauptung.
Eine Geschwindigkeit von 128 km/h hatte das Lasermessgerät zuvor angezeigt. Nach Abzug einer Messtoleranz wird der 40-Jährigen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h vorgeworfen. Es drohen ihr ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Die Führerscheinstelle erhält zudem einen gesonderten Bericht der Polizei, weil Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.