Haushalte mit geringem Einkommen können ab Montag, 20. März, Anträge zur Förderung stellen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. März, grünes Licht für höhere Förderung von Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen gegeben. Anträge zur Förderung können ab Montag, 20. März, gestellt werden. Denn: Haushalte mit geringem Einkommen sind überproportional von den gestiegenen Energiekosten betroffen. Um die Belastung durch die gestiegenen Stromkosten abzumildern, fördert die Bürgerstiftung Düsseldorf aus Mitteln der Postcode-Lotterie in Kooperation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf die Installation von Balkonsolaranlagen bei Vorlage eines Düsselpasses.
Eine Balkonsolaranlage erzeugt bei guter Ausrichtung bis zu 400 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Damit können zum Beispiel ein Kühlschrank und eine Waschmaschine in einem Zwei-Personenhaushalt ein Jahr lang betrieben werden. So werden klimaschädliche Emissionen vermieden und die Haushaltskasse geschont.
“In der Energiekrise möchten die Bürgerstiftung Düsseldorf und die Stadt den Haushalten mit geringem Einkommen Unterstützung anbieten”, betont Jochen Kral, Beigeordneter für Verkehr und Umwelt der Landeshauptstadt Düsseldorf. “Eine Balkonsolaranlage kann durch den kostenlos bereitgestellten Strom die aktuelle Kostensteigerung in etwa kompensieren”, führt der Beigeordnete aus.
Mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 800 Euro und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Postcode-Lotterie können Haushalte mit geringem Einkommen eine Balkonsolaranlage kostenlos anschaffen. Dafür ist allerdings eine zusätzliche Energieberatung erforderlich. So kann im Rahmen der Förderung ein doppelter Beitrag für den Klimaschutz in Düsseldorf erzielt werden. Das Team der Energiesparberatung der Caritas Düsseldorf, per E‑Mail an energiesparservice@caritas-duesseldorf.de erreichbar, unterstützt die Haushalte bei der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf”, siehe dazu www.duesseldorf.de/klimafreundlich-wohnen, und der Umsetzung. Fördervoraussetzung ist eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers zur Installation und die Vorlage eines Düsselpasses. Ohne Düsselpass kann – wie bisher – eine Förderung für eine Balkonsolaranlage bis zu 600 Euro gewährt werden. Anträge zur Förderung können ab Montag, 20. März, eingereicht werden.
Für Rückfragen zur Antragstellung stehen Interessierten das Team des Förderprogramms “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten” unter Telefon 0211–8921015 und das Team der Energiesparberatung Caritas unter 0211–7792-1059 zur Verfügung.