86 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 9. März 2023 die Einhaltung des Mindestlohns bei einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion.
Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Diese prüften 93 Betriebe und befragten 256 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den Prüfungen ergaben sich die folgenden Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße:
- Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 50 Fällen (davon 42 im Bereich FKS Wuppertal) -
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen (davon einer im Bereich FKS Wuppertal) -
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 7 Fällen (alle im Bereich FKS Wuppertal) -
- Verdacht auf Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten in 30 Fällen (davon 27 im Bereich FK Wuppertal).
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.