Foto Amts­ge­richt Düs­sel­dorf Cre­dit: Jus­tiz NRW

 

Gewalt gegen Ein­satz­kräfte wird von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf mit aller Härte des Geset­zes ver­folgt: Diese Erfah­rung durfte nun ein 51-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer machen, der im Mai des ver­gan­ge­nen Jah­res in der Alt­stadt drei Ein­satz­kräfte des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt (OSD) belei­digt und ver­letzt hatte – eine davon so schwer, dass diese sta­tio­när in einer Kli­nik auf­ge­nom­men wer­den musste. Vor dem Amts­ge­richt Düs­sel­dorf wurde der Düs­sel­dor­fer nun zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von sie­ben Mona­ten ver­ur­teilt. Zusätz­lich muss er 500 Euro an einen kari­ta­ti­ven Zweck ent­rich­ten. Die Frei­heits­strafe wurde zur Bewäh­rung aus­ge­setzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum begrüßte das Urteil: “Ich hoffe, dass Urteile wie die­ses eine abschre­ckende Wir­kung zei­gen. Gewalt und Belei­di­gun­gen gegen Ein­satz­kräfte sind inak­zep­ta­bel und wer­den von uns kon­se­quent zur Anzeige gebracht.”

Dabei hatte der Fall eigent­lich harm­los begon­nen: Eine Fuß­streife des OSD hatte am Sams­tag, 14. Mai 2022, zwei Per­so­nen an der Rheinstraße/Ecke Ber­ger Straße kon­trol­liert. In diese Kon­trolle hatte sich der zunächst unbe­tei­ligte 51-Jäh­rige ein­ge­mischt, bevor es zu einem Streit mit einer ande­ren Per­son kam. Die Ein­satz­kräfte ver­such­ten dar­auf­hin, die Par­teien zu tren­nen. Dabei wur­den sie bereits von dem 51-Jäh­ri­gen belei­digt. Bei der Auf­nahme der Per­so­na­lien schlug der Mann dann einer OSD-Ein­satz­kraft mit der Faust an das Kinn. Der nach­fol­gende Ver­such, ihn zu Boden zu brin­gen und zu fixie­ren, wurde mas­siv von Umste­hen­den gestört: Ein Kreis von 50 bis 70 Per­so­nen hatte sich gebil­det; die Ein­satz­kräfte wur­den ver­bal bedroht und bedrängt. Nach­dem Ver­stär­kung in Form meh­re­rer Poli­zei­strei­fen und wei­te­rer OSD-Kräfte ein­ge­trof­fen war und diese die Situa­tion absi­cher­ten, konnte der Mann, der wei­ter hef­ti­gen Wider­stand leis­tete, fest­ge­nom­men wer­den. Zu guter Letzt hatte er nach sei­ner Fest­nahme auf der Wache noch Dro­hun­gen gegen Poli­zei­be­amte ausgesprochen.

Das Amts­ge­richt sah die Straf­tat­be­stände der Belei­di­gung, Wider­stand mit Kör­per­ver­let­zung sowie Bedro­hung als erwie­sen an, wor­aus sich die Gesamt­strafe von sie­ben Mona­ten, die zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wurde, ergab.