Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei Foto: LOKALBÜRO

 

Immer wie­der stellt die Düs­sel­dor­fer Poli­zei erheb­li­che Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen auf der Karl-Geu­sen-Straße in Rich­tung Eller fest. Erlaubt sind dort 60 Stun­den­ki­lo­me­ter. Erst im Februar wurde eine Fah­re­rin dort mit 124 km/h gemessen.

Ges­tern Nach­mit­tag waren die Kräfte des Ver­kehrs­diens­tes dort wie­der im Ein­satz. In vier Stun­den über­schrit­ten 77 Fah­rer bzw. Fah­re­rin­nen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit deut­lich. In 61 Fäl­len war ein Ver­warn­geld fäl­lig. In 16 Fäl­len musste ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Bei fünf Ver­stö­ßen wurde die Geschwin­dig­keit um mehr als 30 km/h über­schrit­ten, so dass vor­aus­sicht­lich ein Fahr­ver­bot ver­hängt wird.

Trau­ri­ger “Spit­zen­rei­ter” war ein Por­sche-Fah­rer. Der Wup­per­ta­ler wurde mit 134 Stun­den­ki­lo­me­tern gemes­sen. Nach Abzug der Tole­ranz bleibt eine Über­schrei­tung von 69 km/h vor­werf­bar. Der Fah­rer muss jetzt mit einem Buß­geld in Höhe von 700 Euro und drei Mona­ten Fahr­ver­bot rechnen.

Der Ver­kehrs­dienst der Düs­sel­dor­fer Poli­zei kün­digt jetzt schon wei­tere Kon­trol­len an der Ört­lich­keit an.