Ab 28. März Termine für die Sicherheitskontrolle buchbar
Reisende können ab Dienstag, 28. März, ein Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle am Düsseldorfer Airport reservieren. Die Buchung ist kostenlos und kann ab 72 Stunden und bis 60 Minuten vor dem Abflug online vorgenommen werden. Passagiere, die noch zur Passkontrolle müssen, haben bis spätestens 90 Minuten vor dem Abflug eine Buchungsmöglichkeit. Mit der Reservierung erhalten Fluggäste Zutritt zum „DUSgateway“, einem separaten Durchgang zur Sicherheitskontrolle am Flugsteig B. Besonders bequem dabei: Die Reservierung wird automatisch mit der Bordkarte synchronisiert. Somit brauchen die Passagiere an der automatisierten Bordkartenkontrolle nur den beim Check-in erhaltenen Code auflegen. Pro Buchung können Familien und Gruppen mit bis zu fünf Personen das Zeitfenster nutzen. Neben einer gültigen E‑Mail-Adresse müssen Reisedatum, Flugziel, Airline, Flugnummer und die Namen der Reisenden angegeben werden. Ein Zeitfenster kann zu einem festen Zeitpunkt je Viertelstunde ausgewählt und ab fünf Minuten vor beziehungsweise bis fünf Minuten nach dem gewählten Zeitpunkt genutzt werden.
„Mit diesem Service bieten wir den Fluggästen die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt im Terminal verlässlicher zu planen“, erklärt Dr. Henning Pfisterer, Leiter Aviation der Flughafen Düsseldorf GmbH. „DUSgateway ist ein wichtiger Baustein in unserem umfangreichen Maßnahmenprogramm für mehr Stabilität in den operativen Abläufen.
Er wird helfen, Passagierströme gezielter zu steuern und die Kontrollspuren gleichmäßiger auszulasten.“
Unmittelbar neben dem DUSgateway bietet der Flughafen auch eine zentrale Priority Lane an. Passagiere mit einem entsprechenden Priority Status, den sie zuvor durch ihre Airline erhalten haben, können in einer separaten Spur durch die Sicherheitskontrolle gehen. Das können beispielsweise Fluggäste sein, die einen höheren Tarif bezahlt haben oder die als Vielflieger einen entsprechenden Status bei ihrer Fluggesellschaft haben.
Passagiere, die ein Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle gebucht haben, sollten dennoch ausreichend Zeit für Check-in und Gepäckaufgabe einplanen. Um dabei unnötig lange Wartezeiten im Terminal zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor der Anreise bei der Airline zu erkundigen, ab wann die Check-in-Schalter frühestens geöffnet werden.
Auch bei gebuchtem Slot für DUSgateway steht es jedem Fluggast frei, die anderen Zugänge zur Sicherheitskontrolle zu nutzen. In diesem Fall wird um eine Stornierung der Reservierung gebeten.
Mit etwas Umsicht und Vorbereitung kann jeder Fluggast selbst aktiv dazu beitragen, dass die Sicherheitskontrollen reibungslos ablaufen. „Die Kontrollen geraten zum Beispiel oft ins Stocken, weil Flugreisende erst nach Aufforderung noch ihre Laptops, Kameras und Smartphones aus dem Handgepäck herausholen müssen“, erklärt Daniela Maaßen, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Düsseldorf. „Das lässt sich einfach vermeiden, wenn elektronische Geräte gleich zu Beginn separat in eine zweite Box gelegt werden. Nicht nur die Sicherheitsmitarbeiter, auch die anderen Fluggäste werden es Ihnen danken.“
Wurde die Jacke schon ausgezogen? Das Kleingeld aus den Hosentaschen geholt? Alle Flüssigkeiten in einen wiederverschließbaren 1‑Liter-Beutel verpackt? Es sind oft Kleinigkeiten wie diese, die die Sicherheitskontrolle unnötig in die Länge ziehen können.
Daher sollten Reisende unbedingt folgende Regeln beachten, um zügiger zum Gate zu gelangen:
- Bordkarte und Ausweis griffbereit halten.
- Nur ein Handgepäck mitnehmen. Vorher bei der Airline nach den erlaubten Handgepäckmaßen erkundigen.
- Bei Flüssigkeiten im Handgepäck darauf achten, dass diese die zulässige Menge von jeweils 100 Milliliter Volumen nicht überschreiten. Diese gehören dann zusammen in einen wiederverschließbaren Plastikbeutel, der ein Höchstvolumen von einem Liter beinhalten darf.
- Elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone und Kameras müssen separat in die Wanne gelegt werden.
- Verbotene Gegenstände zuhause lassen. Dazu gehören beispielsweise spitze und scharfe Gegenstände wie Scheren und Taschenmesser mit über sechs Zentimeter Klingenlänge, Rasierklingen, Feuerwerkskörper und gefüllte Benzinfeuerzeuge.