Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

In den frü­hen Mor­gen­stun­den des Don­ners­ta­ges (23. März) kon­trol­lier­ten Bun­des­po­li­zis­ten einen Mann (28) im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof. Die­ser wurde durch die Staats­an­walt­schaft Essen per Haft­be­fehl gesucht. Bei dem Ver­ur­teil­ten wur­den zudem Ver­schluss­tüt­chen mit Mari­hua­na­kraut auf­ge­fun­den und sichergestellt.

In der Bahn­hofs­halle des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes kon­trol­lierte die ein­ge­setzte Streife den 28-jäh­ri­gen marok­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen. Bei der Per­so­na­li­en­über­prü­fung konnte fest­ge­stellt wer­den, dass ihn die Staats­an­walt­schaft Essen per Haft­be­fehl aus­schrieb. Auf­grund von Dieb­stahl wurde er zu einer Geld­strafe von 60 Tages­sät­zen zu je 7,50 Euro oder einer Ersatz­frei­heits­strafe von 59 Tagen ver­ur­teilt. Auf dem Bun­des­po­li­zei­re­vier konn­ten die Uni­for­mier­ten fünf Ver­schluss­tüt­chen Mari­hua­na­kraut von ins­ge­samt 7,2 Gramm auf­fin­den und sicherstellen.

Die Geld­strafe von rund 800 Euro konnte der 28-Jäh­rige nicht auf­brin­gen. Dem­nach wurde der Ver­ur­teilte an die nächste Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt über­ge­ben. Gegen den Mann wurde zudem ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.