Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige, effiziente und umweltgerechte Mobilität. Bis Ende März werden Landeshauptstadt und Stadtwerke in Düsseldorf mehr als 1.000 Ladepunkte für E‑Fahrzeuge im öffentlich zugänglichen Raum etabliert haben. Weitere 1.500 sollen bis Ende 2024 entstehen — davon mehr als 600 im öffentlichen Straßenraum. Die Plätze an Ladesäulen sind für E‑Fahrzeuge reserviert: Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 gibt es für Elektrofahrzuge eigene Funktionsflächen, auf denen nur Fahrzeuge mit “E”-Kennzeichen abgestellt werden dürfen.
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes stellt jedoch immer wieder fest, dass die Stellflächen an E‑Ladesäulen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber auch von Fahrzeugen mit E im Kennzeichen nicht regelkonform genutzt werden. In einer Schwerpunktaktion vom 13. bis 19. März 2023 wurden insgesamt 177 Verwarnungen ausgestellt und 18 Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Verwarnt wurden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die ordnungswidrig an den Ladesäulen geparkt hatten. Auch E‑Fahrzeuge ohne Parkscheibe oder ohne Ladetätigkeit (sprich: reines Parken) wurden verwarnt. Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer und bittet, die Flächen nur für den genannten Nutzerkreis (mit “E” im Kennzeichen) sowie nur zum eigentlichen Zweck, zum Laden des Fahrzeuges, zu nutzen.