Mit dem Aufstellen der Schilder gehen die neuen Parkgebiete ab Samstag, 1. April, an den Start
Zum Schutz von Anwohnern vor Dauerparkern richtet die Landeshauptstadt Düsseldorf Bewohnerparkgebiete in Quartieren ein. Die zu Beginn des Jahres angekündigten Gebiete in Oberkassel, Flingern und Oberbilk werden nun ab Samstag, 1. April, mit dem Aufstellen der Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung in Betrieb genommen.
Konkret bedeutet dies, dass die Bewohner der Quartiere im öffentlichen Straßenraum einen gültigen Bewohnerparkausweis benötigen, um ohne Parkgebühren und ohne zeitliche Beschränkung parken zu dürfen. Für Kunden und Besucher gilt zu den Bewirtschaftungszeiten die Parkscheinpflicht.
Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen, wenn die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind.
Betroffen sind die städtischen Quartiere rund um die Schanzenstraße im Stadtteil Oberkassel, den Lessingplatz im Stadtteil Oberbilk, den Hermannplatz im Stadtteil Flingern-Nord sowie das Viertel rund um die Gerresheimer Straße im Stadtteil Flingern-Süd.
Zum Bewohnerparkgebiet Schanzenstraße in Oberkassel gehören folgende Straßen:
- Carmenstraße
- Columbusstraße
- Drususstraße
- Greifweg ab Hausnummer 152
- Lohengrinstraße
- Nibelungenstraße
- Schanzenstraße
- Siegfriedstraße und
- Tannhäuserstraße
Das Bewohnerparkgebiet rund um den Lessingplatz in Oberbilk umfasst folgende Straßen:
- Apollinarisstraße
- Arminstraße
- Dreieckstraße
- Höhenstraße 17–91, 28–88
- Industriestraße
- Lessingstraße
- Linienstraße 1–91, 4–78
- Siemensstraße
- Sonnenstraße 3–35, 2–42
- Querstraße
- Van-Douven-Straße
- Volksgartenstraße und
- Vulkanstraße
Zum Bewohnerparkgebiet rund um den Hermannplatz in Flingern gehören folgende Straßen:
- Ackerstraße 47–199, 40–164
- Beethovenstraße
- Birkenstraße 1–27, 2–36a
- Hermannstraße
- Lindenstraße 45–183, 34–188
- Mendelssohnstraße
- Neanderstraße
- Platanenstraße
- Wetterstraße nördl. Bahnunterführung und
- Wülfrather Straße
Das Bewohnerparkgebiet Gerresheimer Straße in Flingern umfasst folgende Straßen:
- Albertstraße 57–113, 50–102
- An der Icklack
- Behrenstraße 3–37, 2–44
- Binnenstraße
- Engelbertstraße
- Erkrather Straße 85–149, 50–162
- Gerresheimer Straße 85- 171, 82–190
- Höherweg 1–43, 4–44
- Hubbelrather Straße
- Krahestraße
- Langerstraße
- Mettmanner Straße
- Ruhrtalstraße und
- Wetterstraße südlich Bahnunterführung
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden mittels Anwohnerschreiben über die Inbetriebnahme zum 1. April informiert. Weitere Informationen zum Bewohnerparken gibt es online unter https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende siehe https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/antraege-und-genehmigungen.html.