Heiz­kraft­werk Laus­ward Foto: LOKALBÜRO

 

Auf­grund der mas­siv gestie­ge­nen Kos­ten für die Beschaf­fung von Ener­gie wer­den sich zum 1. April im Zuge der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten jähr­li­chen Preis­an­pas­sung die Arbeits­preise für die Fern­wär­me­ver­sor­gung in der Innen­stadt deut­lich erhö­hen. Durch die von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sene Wär­me­preis­bremse wer­den die Kun­din­nen und Kun­den der Stadt­werke Düs­sel­dorf aller­dings nur einen Teil des Preis­an­stiegs auch tat­säch­lich zu zah­len haben.

Die Preis­brem­sen funk­tio­nie­ren für Haus­halte und kleine Unter­neh­men mit einem Jah­res­ver­brauch bis 1,5 Giga­watt­stun­den wie folgt: Für 80 Pro­zent des pro­gnos­ti­zier­ten per­sön­li­chen Jah­res­ver­brau­ches (in der Regel beru­hend auf den Daten zum Vor­jah­res­ver­brauch) wird ein gesetz­lich fest­ge­leg­ter Refe­renz­preis (Preis­de­ckel) berech­net. Der Staat über­nimmt für die genann­ten 80 Pro­zent die Dif­fe­renz zum Preis des aktu­el­len Tarifs (Dif­fe­renz­preis). Für Haus­halte sowie klei­nere Unter­neh­men beträgt der Refe­renz­preis für Fern­wärme 9,5 Cent pro Kilo­watt­stunde (kWh). Diese 9,5 Cent/kWh sind ein Brut­to­preis, incl. aller Steu­ern und Abga­ben. Ein durch­schnitt­li­cher Haus­halt (67 Qua­drat­me­ter) zahlt statt 71 Euro dem­nächst 104 Euro pro Monat bei einem Jah­res­ver­brauch von 9.600 kWh.  Das bedeu­tet gegen­über den aktu­ell gül­ti­gen Arbeits­prei­sen einen Anstieg von 46 Prozent.

Ursäch­lich für die gestie­ge­nen Preise sind vor allem die im Jahr 2022 gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten auf den Beschaf­fungs­märk­ten, ins­be­son­dere für Erd­gas, die ent­spre­chend den bestehen­den Ver­trä­gen nun an die Kun­din­nen und Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den müssen.

Die bestehen­den Fern­wärme-Preis­for­meln sind seit Jah­ren bekannt. Sie schüt­zen unsere Kun­din­nen und Kun­den effek­tiv, indem sie die enor­men Preis­an­stiege, die sich in den letz­ten Jah­ren auf den inter­na­tio­na­len Ener­gie­märk­ten erge­ben haben, glät­ten und damit starke Preis­aus­schläge ver­mei­den. So haben sich im Jahr 2022 die Preise für Erd­gas im Jah­res­ver­lauf 2022 teil­weise mehr als ver­fünf­facht. Die Fern­wär­me­ver­träge wer­den nur ein­mal pro Jahr zu fes­ten Ter­mi­nen ver­trag­lich umgestellt.

Zeit­gleich mit den stei­gen­den Prei­sen wer­den die Fern­wär­me­kun­den in geson­der­ten Schrei­ben per­sön­lich über die aus der Preis­er­hö­hung resul­tie­ren­den höhe­ren monat­li­chen Abschlags­zah­lun­gen infor­miert. Die­ses Schrei­ben ent­hält auch die Details der Wärmepreisbremse.

Für alle Kun­din­nen und Kun­den gilt, dass die End­ab­rech­nung für das gesamte Jahr 2023 die Preis­bremse voll­um­fäng­lich berück­sich­ti­gen wird. Dadurch, dass die Arbeits­preise bis Ende März mit rund 6 Cent/kWh deut­lich unter der gesetz­lich gere­gel­ten Preis­bremse von 9,5 Cent/kWh lagen, bedurfte es auch für die Monate bis März 2023 kei­ner Ent­las­tung. Unab­hän­gig hier­von haben im Dezem­ber 2022 alle Kun­din­nen und Kun­den mit einem Jah­res­ver­brauch bis 1,5 Giga­watt­stun­den von der Sofort­hilfe und dem Weg­fall einer monat­li­chen Abschlags­zah­lung profitiert.

Die Wär­me­preis­bremse stellt auf die pro­gnos­ti­zier­ten Ver­bräu­che der Kun­din­nen und Kun­den ab. In der Kon­se­quenz kön­nen unsere Kun­din­nen und Kun­den durch die Wär­me­preis­bremse erheb­li­che Beträge ein­spa­ren, ins­be­son­dere wenn es ihnen gelingt, den Ver­brauch um 20 Pro­zent zu redu­zie­ren, denn dann wird ein durch­schnitt­li­cher Haus­halt 81 Euro anstelle von 104 Euro pro Monat zahlen.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Düs­sel­dor­fer Fern­wärme unter www.swd-ag.de/pk/heizen-waerme/fernwaerme/

Wir als Stadt­werke Düs­sel­dorf wis­sen, dass stei­gende Ener­gie­preise immer eine Belas­tung sind. Des­halb bie­ten wir eine umfas­sende Bera­tung an, wie unsere Kun­din­nen und Kun­den sinn­voll Ener­gie ein­spa­ren können.

Zahl­rei­che Ener­gie­spar­tipps gibt es unter www.swd-ag.de/pk/energieberatung/energiespartipps/

Ab 3. Mai 2023 ist zudem das mobile Ener­gie­be­ra­tungs-Team der Stadt­werke Düs­sel­dorf mit dem „Düs­sel­blitz“ wie­der im Stadt­ge­biet unter­wegs, um Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu bera­ten. Alle Ter­mine und Stand­orte unter: www.swd-ag.de/pk/energieberatung/energiespartipps/mobile-energieberatung-duesselblitz/

Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer kön­nen finan­zi­elle Hilfe aus dem Här­te­fall­fonds erhal­ten, wenn sie Berufs­aus­bil­dungs­bei­hilfe (BAB) bezie­hen, Leis­tun­gen nach dem Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) erhal­ten, Wohn­geld ab dem 1. Januar 2023 bean­tragt haben, aber noch keine Leis­tun­gen erhal­ten, sich mit ihrem gerin­gen Ein­kom­men in einer schwie­ri­gen finan­zi­el­len Situa­tion befin­den oder die bereits ver­schul­det sind und zusätz­lich hohe Strom­kos­ten zah­len müssen.

Mehr zum Här­te­fall­fonds unter www.swd-ag.de/kontakt-service/service/haertefallfonds-buergerstiftung/

Das Ser­vice-Cen­ter ist mon­tags bis frei­tags von 8 bis 20 Uhr sowie an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen von 8 bis 16 Uhr unter 0211–821821 erreich­bar. Ter­mine für einen Besuch im Kun­den-Cen­ter am Höher­weg 100 kön­nen ver­ein­bart wer­den unter: www.swd-ag.de/kontakt-service/service