Aufgrund der massiv gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Energie werden sich zum 1. April im Zuge der vertraglich vereinbarten jährlichen Preisanpassung die Arbeitspreise für die Fernwärmeversorgung in der Innenstadt deutlich erhöhen. Durch die von der Bundesregierung beschlossene Wärmepreisbremse werden die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Düsseldorf allerdings nur einen Teil des Preisanstiegs auch tatsächlich zu zahlen haben.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Gigawattstunden wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet. Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis). Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Diese 9,5 Cent/kWh sind ein Bruttopreis, incl. aller Steuern und Abgaben. Ein durchschnittlicher Haushalt (67 Quadratmeter) zahlt statt 71 Euro demnächst 104 Euro pro Monat bei einem Jahresverbrauch von 9.600 kWh. Das bedeutet gegenüber den aktuell gültigen Arbeitspreisen einen Anstieg von 46 Prozent.
Ursächlich für die gestiegenen Preise sind vor allem die im Jahr 2022 gestiegenen Energiekosten auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere für Erdgas, die entsprechend den bestehenden Verträgen nun an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen.
Die bestehenden Fernwärme-Preisformeln sind seit Jahren bekannt. Sie schützen unsere Kundinnen und Kunden effektiv, indem sie die enormen Preisanstiege, die sich in den letzten Jahren auf den internationalen Energiemärkten ergeben haben, glätten und damit starke Preisausschläge vermeiden. So haben sich im Jahr 2022 die Preise für Erdgas im Jahresverlauf 2022 teilweise mehr als verfünffacht. Die Fernwärmeverträge werden nur einmal pro Jahr zu festen Terminen vertraglich umgestellt.
Zeitgleich mit den steigenden Preisen werden die Fernwärmekunden in gesonderten Schreiben persönlich über die aus der Preiserhöhung resultierenden höheren monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Dieses Schreiben enthält auch die Details der Wärmepreisbremse.
Für alle Kundinnen und Kunden gilt, dass die Endabrechnung für das gesamte Jahr 2023 die Preisbremse vollumfänglich berücksichtigen wird. Dadurch, dass die Arbeitspreise bis Ende März mit rund 6 Cent/kWh deutlich unter der gesetzlich geregelten Preisbremse von 9,5 Cent/kWh lagen, bedurfte es auch für die Monate bis März 2023 keiner Entlastung. Unabhängig hiervon haben im Dezember 2022 alle Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Gigawattstunden von der Soforthilfe und dem Wegfall einer monatlichen Abschlagszahlung profitiert.
Die Wärmepreisbremse stellt auf die prognostizierten Verbräuche der Kundinnen und Kunden ab. In der Konsequenz können unsere Kundinnen und Kunden durch die Wärmepreisbremse erhebliche Beträge einsparen, insbesondere wenn es ihnen gelingt, den Verbrauch um 20 Prozent zu reduzieren, denn dann wird ein durchschnittlicher Haushalt 81 Euro anstelle von 104 Euro pro Monat zahlen.
Mehr Informationen zur Düsseldorfer Fernwärme unter www.swd-ag.de/pk/heizen-waerme/fernwaerme/
Wir als Stadtwerke Düsseldorf wissen, dass steigende Energiepreise immer eine Belastung sind. Deshalb bieten wir eine umfassende Beratung an, wie unsere Kundinnen und Kunden sinnvoll Energie einsparen können.
Zahlreiche Energiespartipps gibt es unter www.swd-ag.de/pk/energieberatung/energiespartipps/
Ab 3. Mai 2023 ist zudem das mobile Energieberatungs-Team der Stadtwerke Düsseldorf mit dem „Düsselblitz“ wieder im Stadtgebiet unterwegs, um Bürgerinnen und Bürger zu beraten. Alle Termine und Standorte unter: www.swd-ag.de/pk/energieberatung/energiespartipps/mobile-energieberatung-duesselblitz/
Düsseldorferinnen und Düsseldorfer können finanzielle Hilfe aus dem Härtefallfonds erhalten, wenn sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 beantragt haben, aber noch keine Leistungen erhalten, sich mit ihrem geringen Einkommen in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder die bereits verschuldet sind und zusätzlich hohe Stromkosten zahlen müssen.
Mehr zum Härtefallfonds unter www.swd-ag.de/kontakt-service/service/haertefallfonds-buergerstiftung/
Das Service-Center ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 16 Uhr unter 0211–821821 erreichbar. Termine für einen Besuch im Kunden-Center am Höherweg 100 können vereinbart werden unter: www.swd-ag.de/kontakt-service/service